Hallo!
Momentan bin ich noch in der Ausbildung und demnächst leiste ich meinen Zivildienst ab. Nun möchte ich noch zusätzlich ein Gewerbe (Kleinstunternehmen) betreiben. Muss ich meinen Gewinn, den ich (hoffentlich) erwirtschafte, den Sozialversicherungsträgern mitteilen und dann noch zusätzliche Beiträge zahlen? Oder gibt es einen monatlichen Freibetrag den man durch selbständige Tätigkeiten hinzuverdienen darf, ohne den Sozialversicherungsträgern davon bescheid zu sagen?
Hallo,
unter 630,00 DM mtl. und unter 15 Std. wöchentlich
liegt keine Selbständigkeit vor, d.h. Du musst nichts
mitteilen.
Liegst Du allerdings in einem der beiden darüber wirds
kniffelig - währenddes Zivildienstes benötigst Du meines Wissens
nach auch noch die erlaubnis des Bundesamtes für Zivildienst,
aber da bin ich mir nicht ganz sicher.
Gruss
Günter
Hi, bei so geringem Verdienst gibts in der GKV nur teuere Tarife, hier wirst du vehementen Gegenwind spüren, wenn es um die Beitragseinstufung geht, hier wirst du bei jeder KK andere Argumente hören, obwohl es hier nach dem SGB V n e Möglichkeit gibt , dich nach einem Mindesbeitrag von ca 240,- einzustufen, du mußt denen nur klar machen, daß du diese Tätigkeit im Rahmen ner Nebentätigkeit verrichtest, sonst zahlst du dort mindestens 450,- bis 1000,- DM plus Erhöhungen ab nächstes Jahr.
Am besten privat versichern.
Tschüß
Hallo Aaron
dann nenn ihm auch die Möglichkeit nach dem SGB !!!
PKV-versichern geht nicht, da er während des Zivildienstes
vorrangig pflichtversichert ist und Leistungen vom
Bundesamt für Zivildienst erhält - seine Mitgliedschaft
in seiner bisherigen GKV bleibt erhalten, die Kasse
bekommt vom Bundesamt einen mtl.Pauschbetrag, allerdings
eigentlich nur für die Anwartschaft.
Gruss
Günter
Hi, die Rubrik Sonstige freiwillige versicherte, ich glaube § 240 oder so, müßte jetzt nachschlagen,
hier kann man ihn doch erstmal für 6 Monaten einstufen für 240,- oder was steht dem entgegen ?
Tschüß
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Hallo Aaron,
ginge im Grunde nur dann, wenn bei der Erklärung über die
Selbständigkeit „gedreht“ wird - denn wer nach dem Gesetz
als hauptberuflich Selbständiger ist, der muss auch entsprechend
zahlen.
Hinzu kommt noch, dass dieser Personenkreis mit einem geringen
Einkommen vermehr starken Wert auf Krankengeldanspruch legt
und den gibt es für sonsige freiwillig Versicherte nicht.
Leistungsmäßig ist es mittlerweile auch egal bei welcher
GKV er sich versichert - uns liegt eine Erhebung vor,
wonach es in der Gesamtheit kein Leistungsgefälle unter den
gesetzlichen Kassen gibt.
Vom wirtschftlichen Gesichtspunkt ist das schade, könnten man
doch so kostspielige Versicherte elegant der Konkurrenz
zuschustern, denn Du weisst ja bestimmt, dass Erkrankungen
kein Grund sind, eine Mitgliedschaft abzulehnen.
Gruss
Günter
Tschüß