Sozialversicherung doppelte Staatsangehörigkeit

Welche Staatsangehörigkeit gibt man bei einer doppelten Staatsangehörigkeit (EU/DE) bei der deutschen Sozialversicherung an?

Wenn die EU-Staatsangehörigkeit bereits bei der Sozialversicherung angegeben ist, lohnt es sich den Staatsabgehörigkeitsschlüssel auf die DE- Staatangehörigkeit zu ändern? Gibt es da Vorteile bzw. Nachteile?

grundsätzlich egal. Keine Vor- oder Nachteile.
Welche Staatsangehörigkeit gibt man bei einer doppelten
Staatsangehörigkeit (EU/DE) bei der deutschen
Sozialversicherung an?

Wenn die EU-Staatsangehörigkeit bereits bei der
Sozialversicherung angegeben ist, lohnt es sich den
Staatsabgehörigkeitsschlüssel auf die DE- Staatangehörigkeit
zu ändern? Gibt es da Vorteile bzw. Nachteile?

Für deutsche Staatsbürger mit einer zweiten Staatsbürgerschaft gelten in Deutschland die gleichen Gesetze wie sie für deutsche Staatsbürger ohne zweite Staatsbürgerschaft gelten.

Guten Tag,

die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

guten abend,
in der deutschen sozialversicherung geht es immer nach deutschem recht, wenn sie bei einem deutschen arbeitgeber arbeitet. die staatsangehörigkeit ist völlig egal.
freundliche grüße
heiko wetjen
p.s.: kleiner tipp: nette anrede und verabschiedung gehören in diesem board zum guten ton.

Hallo, das ist nicht Grad mein Spezialgebiet, aber meines Wissens hat das keinerlei Auswirkungen auf irgendwas ob man eine EU-Staatsbürgerschaft oder eine deutsche Staatsbürgerschaft hat. Die Angaben sind wohl eher für die Statistik. Gruss S.

Guten Abend,

in reine Berurteilung der Sozialversicherung ist unabhängig von der Staatsbürgerschaft, sondern wird nur nach den geltenden deutschen Rechtvorschriften beurteilt.

Beste Grüße

Hallo,
in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung spielt es absolut keine Rolle.
Es könnte eine Rolle spielen in der deutschen Rentenversicherung, das weiß ich aber leider nicht.
Daher würde ich bei der deutschen Rentenversicherung oder einem Versichertenberater der deutschen RV (arbeiten ehrenamtlich und sind im Internet zu finden unter www.deutsche-rentenversicherung.de/versichertenberater mal anrufen und nachfragen.
Gruß, Claudia

Hallo,

werden Sie nach Ihrer Staatsangehörigkeit gefragt, dann geben Sie bitte Ihre deutsche Staatsangehörigkeit an.

Beantragen Sie Leistungen aus der Deutschen Rentenversicherung (z. B. Leistungen zur Rehabilitation, Rente), ist neben der aktiven Staatsangehörigkeit eine frühere beziehungsweise weitere Staatsangehörigkeit stets anzugeben, weil die Deutsche Rentenversicherung mit zahlreichen Ländern Absprachen auf dem Gebiet der Sozialversicherung getroffen hat.

Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob und in welcher Höhe Auswirkungen auf Leistungen für Personen vereinbart sind, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Mit freundlichen Grüßen
DRV Beratung

Hallo,

kann ich nicht wirklich beantworten, aber ich würde in jedem Fall den Schlüssel für die deutsche Staatsangehörigkeit angeben, wenn diese besteht und eine SV-Nummer vorhanden ist. Ich könnte z. B. gar keine zweite Staatsangehörigkeit erfassen und müsste mich ohnehin für eine entscheiden.

Beschäftigungen in Deutschland unterliegen der deutschen Sozialversicherung, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Bei Angabe einer ausländischen Staatsangehörigkeit folgt aber die Prüfung der Arbeitsberechtigung in D.

Hallo Misslocko,
zu Deiner ersten Frage. Wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast, dann die deutsche. Du wohnst und arbeitest in Deutschland.
Zu Deiner zweiten Fragen: Nein, es spielt keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit Du hast.
Arbeitest Du in Deutschland, unterliegst Du der Sozialversicherungspflicht und Steuerpflicht, egal welcher Landsmann Du bist.
Gehörst Du einem EU-Staat mit der zweiten Staatsbürgerschaft an, hat das ebenfalls keine negativen Auswirkungen.
Hier musst Du Dir beim Ausländeramt Deiner Stadt eine Aufenthaltserlaubnis holen.
Als nicht EU-Staatsbürger brauchst Du neben der Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis.
Hast Du dann das eine oder beides, ist es wieder wie oben. Egal welcher Staatsbürger, Du zahlst Deine Beiträge und Steuern und hast die gleichen Rechte, wie alle anderen auch.

Hallo misslocko,
bin auf unbegrenzte Zeit auswärtig unterwegs und deshalb leider nicht in der Lage auf ihre Anfrage eine für Sie brauchbare Antwort zu geben.
Sorry.
OpaausLeidenschaft

Hallo misslocko,
die Staatsangehörigkeit dient eigentlich nur statistischen Zwecken - folglich ist es egal welche bei der deutschen Sozialversicherung angegeben ist. Vor allem bei EU-Bürgern gibt es weder Vor- noch Nachteile.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
FG
Frankie