Hallo,
werden Sie nach Ihrer Staatsangehörigkeit gefragt, dann geben Sie bitte Ihre deutsche Staatsangehörigkeit an.
Beantragen Sie Leistungen aus der Deutschen Rentenversicherung (z. B. Leistungen zur Rehabilitation, Rente), ist neben der aktiven Staatsangehörigkeit eine frühere beziehungsweise weitere Staatsangehörigkeit stets anzugeben, weil die Deutsche Rentenversicherung mit zahlreichen Ländern Absprachen auf dem Gebiet der Sozialversicherung getroffen hat.
Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob und in welcher Höhe Auswirkungen auf Leistungen für Personen vereinbart sind, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Mit freundlichen Grüßen
DRV Beratung