Mann M übernimmt von Ehefrau S das Unternehmen. In diesem Unternehmen gibt es bereits zwei Angestellte. Führt das Anstellen von S zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis? Oder ist von einem Mitunternehmertum auszugehen? Wer prüft dies - die Kranken- oder die Rentenkasse? Ist eine solche Prüfung als Planspiel vorab möglich oder erst nach Vollendung der Tatsachen?
M. Oppelich