Sozialversicherung für ehemalige Selbständige

Mann M übernimmt von Ehefrau S das Unternehmen. In diesem Unternehmen gibt es bereits zwei Angestellte. Führt das Anstellen von S zu einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis? Oder ist von einem Mitunternehmertum auszugehen? Wer prüft dies - die Kranken- oder die Rentenkasse? Ist eine solche Prüfung als Planspiel vorab möglich oder erst nach Vollendung der Tatsachen?

M. Oppelich

Unternehmen gibt es bereits zwei Angestellte. Führt das Anstellen von S zu einem sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsverhältnis? Oder ist von einem Mitunternehmertum auszugehen?

Das hängt von den Einzelheiten ab. In meiner Kundschaft wurde in allen mir bekannten Fällen auf die zweite Alternative befunden.

Wer prüft dies - die Kranken- oder

Ja.

Ist eine solche Prüfung als Planspiel vorab möglich oder erst nach Vollendung der Tatsachen?

Schwierig. Selbst, wenn man weiß, wie die KK prüft, denn die Leutchen sind ja auch nicht auf den Kopf gefallen.

Hallo,

bei einem Ehegatten-Arbeitsverhältnis sind die einzelnen Umstände zu überprüfen ob ein echtes Arbeitsverhältnis gegeben sind. Nicht vertragliche Abmachungen, sondern die Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse sind hier maßgebend.

Die Überprüfung übernimmt gern die Rentenversicherung, die Krankenversicherung ist ebenfalls dazu in der Lage.

Hallo,

vielleicht ist das hilfreich:
[http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_9694/Sh…](http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_9694/SharedDocs/de/Inhalt/Zielgruppen/02 arbeitgeber steuerberater/03 publikationen/Gemeinsame Rundschreiben der SV/2004/2004 11 11__Teil2.html)

Gruß
RHW