Hallo,
habe gelesen, dass sich Selbstständige in der Regel auch in der gesetzlichen Sozialversicherung versichern können, wenn dafür bestimmte Fristen ab Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eingehalten werden.
Wie sieht es denn mit den Frsiten aus, wenn die selbstständige Tätigkeit bereits seit vielen Jahren als Nebentätigkeit besteht und plötzlich zur Vollzeittätigkeit wird? In einem solchen Fall war der Selbstständige ja die ganzen Jahre in der gesetzlichen Pflichtversicherung für Arbeitnehmer. Dennoch können die Fristen für den Eintritt als Selbstständiger in die entssprechenden Versicherungen ja nicht mehr eingehalten werden, da die Tätigkeit schon viele Jahre als Nebentätigkeit besteht. Kann der Selbstständige in einem solchen Fall, also bei plötzlicher Vollaufnahme der selbstständigen Tätigkeit, trotzdem noch der gesetzlichen Sozialversicherung beitreten bzw. direkt Mitglied bleiben?
Danke,
Martin