Sozialversicherung geschäftsführer arbeitnehmer

Hallo allerseits,

in meiner Bekanntschaft habe ich folgenden Fall:

Eine Frau arbeitet als Sekretärin auf reduzierter Basis in der Firma ihres Mannes. Sie ist fest angestellt und hat einen Vertrag und bekommt ein regelmäßiges Gehalt und Urlaub, etc.
Als solche war sie sozialversicherungspflichtig und hat ihre Beiträge also immer schön bezahlt.

Seit fünf Jahren ist sie nun ZUSÄTZLICH als Geschäftsführerin in einer anderen Firma ihres Mannes „tätig“. Sie hat dort aber eine Arbeitszeit von Null Stunden und bekommt ein Gehalt von Null Euro. Sie hat auch kein sonderliches internes Mitspracherecht, wenn sie auch nach außen offiziell die Firma vertreten darf. Sie muss einmal im Jahr irgendwelche Unterschriften leisten und das war es.

Nun hat sie die erste Stelle (als Arbeitnehmerin) verloren, sie ist betriebsbedingt gekündigt worden. Jetzt wollte sie Arbeitslosengeld beantragen, das ist ihr aber wegen der Geschäftsführertätigkeit verwehrt worden.

Nun also die Frage:
Wieso bekommt sie kein Arbeitslosengeld?

(Bitte bedenken: es sind zwei unterschiedliche Firmen)

leider kann ich keine Auskünfte geben, ich würde die entsprechenden Behörden, die die Zahlung verweigert haben, kontaktieren.
Hallo allerseits,

in meiner Bekanntschaft habe ich folgenden Fall:

Eine Frau arbeitet als Sekretärin auf reduzierter Basis in der
Firma ihres Mannes. Sie ist fest angestellt und hat einen
Vertrag und bekommt ein regelmäßiges Gehalt und Urlaub, etc.
Als solche war sie sozialversicherungspflichtig und hat ihre
Beiträge also immer schön bezahlt.

Seit fünf Jahren ist sie nun ZUSÄTZLICH als Geschäftsführerin
in einer anderen Firma ihres Mannes „tätig“. Sie hat dort aber
eine Arbeitszeit von Null Stunden und bekommt ein Gehalt von
Null Euro. Sie hat auch kein sonderliches internes
Mitspracherecht, wenn sie auch nach außen offiziell die Firma
vertreten darf. Sie muss einmal im Jahr irgendwelche
Unterschriften leisten und das war es.

Nun hat sie die erste Stelle (als Arbeitnehmerin) verloren,
sie ist betriebsbedingt gekündigt worden. Jetzt wollte sie
Arbeitslosengeld beantragen, das ist ihr aber wegen der
Geschäftsführertätigkeit verwehrt worden.

Nun also die Frage:
Wieso bekommt sie kein Arbeitslosengeld?

(Bitte bedenken: es sind zwei unterschiedliche Firmen)

Im ablehnenden Bescheid sollte die Begründung der Arbeitsagentur drin stehen.

!.Geschäftsführerin , Arbeitgeberfunktion, hauptberuflich selbständig, da mind. ein Arbeitnehmer,
= fehlende sozialversicherungspflicht
oder
2.weiter gegen Arbeitsentgelt beschäftigt

die Frage, die man sich stellt ist, warum war sie geschäftsführerin ohne Entgelt.
Was war der Sinn oder das Ziel dieser Vereinbarung ?

Weitere Antworten hat nur die Arbeitsagentur
MfG
Themroc

Hallo NickiAn.
Vorab: Hierbei kann ich ihnen nicht helfen.
Das hört sich etwas dubios an. So wie sie die (Un)Tätigkeit der Frau als Geschäftsführerin beschreiben, könnte es sich dabei um eine Strohfrau handeln - und das ist schon eher ein Fall für den Staatsanwalt.
Sorry - da halte ich mich lieber raus.
Im Bescheid der Arbeitsagentur müsste aber doch eine konkrete Angabe des Ablehnungsgrundes beschrieben sein …
L.G.
OpaausLeidenschaft

Hallo,

würde mich in dem Fall auch in erster Linie an das Arbeitsamt wenden.

Hallo,

ich bin kein Profi in Sachen Sozialversicherungsrecht. Da sollte man einen Fachmann/frau fragen.

Sorry tut mir leid.

Gruß

Patric Seeger

Vielen Dank für die Antwort! Ich frage meine Bekannte, was in dem Bescheid steht.