Hallo,
angenommen Mr. x war von 01/2009 - 02-2010 in Holland arbeiten und hat dort bis 07/09 Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, für die restliche Zeit nicht.
Seit 03-2010 ist Mr. X in Deutschland als Selbständiger tätig & auch gemeldet, in Holland abgemeldet.
Die Holländische SV schickt nun Mr. X einen Brief mit bitte um Bezahlung der Restbeiträge von 08/09 - 02/2010 bis 28.12.2010 da sonst nach dem Termin die Holländische SV bei nichtzahlung der Beiträge, Beiträge bis 02/2011 zusätzlich verlangt obwohl Mr. X ja nicht in Holland war!
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Mr. X hat kein Geld, möchte aber einen Vergleich vorschlagen…muss er aber überhaupt mit Konsequenzen aus Holland rechnen wenn er überhaupt nicht zahlt?
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Ist das rechtens für die Zeit von 03/2010 - 02-2011 Beiträge zu fordern obwohl man abgemeldet ist?
Gruß & Dank im vorraus