Hallo,
Meldungen zur Sozialversicherung müssen spätestens nach 6 Wochen erfolgen. D. h., wenn Deine Firma am 15.3. den Lohn abrechnet, müsste das Lohnprogramm eigentlich eine Anmeldung veranlassen und an die Krankenkasse übermitteln. Tut das der Arbeitgeber nicht, liegt ein Meldeversäumnis vor und die Krankenkasse muss tätig werden.
Ich arbeite auch in solch einer Abteilung und wenn Firmen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die Krankenkasse
a. den Rentenversicherungsträger auffordern, eine außerplanmäßige Betriebsprüfung durchzuführen
b. Bußgeld androhen und auch fordern und
c. das Hauptzollamt wegen Schwarzarbeit informieren.
Du hast leider nicht geschrieben, ob Du am 15.3. Lohn erhalten hast.
Hat Dir Deine Chefin den Lohn bar ausbezahlt, ohne Lohnabrechnung, liegt m. E. Schwarzarbeit vor.
Ohne Anmeldung bist Du nicht versichert und das kann im Krankheitsfall einen riesigen Rattenschwanz nach sich ziehen, weil Dir jeder (Arzt, Krankenhaus ect.) Privatrechnungen stellen.
Sie zu, dass der Sachbearbeiter bei Deiner Krankenkasse, der für die Meldungen zuständig ist, in die Gänge kommt und Druck bei Deiner Firma macht.
Du könntest Dir aber auch einen Anwalt nehmen, der sich im Sozialversicherungsrecht auskennt, was evtl. dann auch zur Folge hätte, das Du Deine Arbeit verlierst.
Sind leider keine guten Nachrichten, die ich Dir schreibe, aber Du musst jetzt versuchen, irgendwie Druck zu machen - und evtl. mal nachzuforschen, ob die Firma seriös ist oder ob das schön öfters vorgekommen ist. Bei den Krankenkassen sind diese Firmen meist bekannt.
Gruß Hedi