Sozialversicherung, Lohnabrechnung lohnbescheid

Hallo :smile:,
ich wende mich an euch weil ich auf zbs. unter Google keine Antworten auf meine Fragen gefunden habe.

Nun zu meinem problem!
Ich bin seit dem 01.02.13 in einem Arbeitsverhältniss.
Der Lohn wird zum 15. eines Monats bezahlt.
Ich habe heute bei meiner Krankenversicherung angerufen und herausgefunden dass ich immer nich nicht Sozialversichert bin.
Quasi meine Chefin ist bis jetzt nach mehrmaligen aufforderungen dieser verpflichtung nicht nachgekommen.
Ich brauche aber dringend eine lohnabrechnung für Pro Familia und die Frist läuft bald ab für den Antrag zur erstaussattung.
ich weiss nicht wie ich weiter vorgehn soll bzw. kann :frowning:

Habt ihr für mich einen Rat?

Mit freundlichen Grüßen
eure Tina

Guten Tag,

für die Anmeldung hat Ihr Arbeitgeber 14 Tage Zeit.
Bitte wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Kasse- von dort aus soll der Arbeitgeber aufgefordert werden die Anmeldung zu erstellen.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

hallo tina,
schalte deine krankenkasse ein, die soll den arbeitgeber anrufen und auf seine meldepflichten hinweisen. binnen zwei wochen muss er dich anmelden.
lohnabrechnung ist was anderes und ein arbeitsrechtliches problem. solltest du einernehmlich lösen, denn einschaltung eines anwaltes würde dein arbeitgeber dir übel nehmen. antrag bei pro familia zur fristwahrung erstmal stellen und reinschreiben, das abrechnung nachgereicht wird. alles klar? sonst bitte melden.
lg
atuedde

Hallo Guten Abend,

der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Arbeitsaufnahme zu übermitteln. In der Regel bekommt man mit der ersten Lohnabrechnung auch seine Anmeldebestätigung. Wichtig ist natürlich auch: was ist das für ein Arbeitsverhältnis ? Verdienen Sie über 450,00 Euro ? Bitte diese Frage noch genau beantworten, dann kann ich vielleicht noch mehr dazu sagen.

Grüße

A.Walther

Hallo Tina,

zuerst möchte ich mal wissen, ob du auf Mini-Job-Basis oder versicherungspflichtig beschäftigt bist? Hast du einen Arbeitsvertrag?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dich bei einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis anzumelden. Hast du eine Lohnabrechnung? Welche Krankenkasse ist hier aufgeführt? Ggf. wurdest du zur falschen Kasse gemeldet. Ansonsten geh mit deinem Arbeitsvertrag zur Krankenkasse, in ihrem eigenen Interesse werden die Mitarbeiter dort den Arbeitgeber kontaktieren und die Anmeldung einfordern.

Hallo,
die Versicherungspflicht (sprich Krankenkassenmitglied-schaft) hängt nicht von der Meldung des Arbeitgebers ab. Man ist versichert, wenn man gegen Lohn (über 450,-- EUR mtl.) beschäftigt ist. Du hast am 1.2.13 Deine Beschäftigung begonnen und erhältst (lt. Arbeitsvertrag) mehr als 450,-- EUR - die Beschäftigung ist nicht auf 2 Monate befristet - dann bist Du auch versichert. Der Arbeitgeber braucht halt ne gewisse Zeit, die Formalitäten durchzuführen. Ich denke mal, es wird schon alles gutgehen. Wenn Du Probleme befürchtest, dann musst Du mit Deinem Arbeitsvertrag zu Deiner Krankenkasse gehen, die machen das dann schon.
MfG
Frankie

Hallo Tina,
die Krankenkasse kann dir auch keine Lohnabrechnung besorgen. Deine Lohnabrechnung hat nichts mit der Anmeldung zur Krankenkasse zu tun. Der Arbeitgeber kann dich anmelden dir aber trotzdem keine Lohnabrechnung zukommen lassen.
Hast du denn schon Geld (Gehalt)überwiesen bekommen? Reicht der Kontoauszug nicht aus um nachzuweisen wieviel du verdienst?
Wenn dein Arbeitgeber noch nicht gezahlt hat ist das eine arbeitsrechtliches Problem, das du zusammen mit einem Rechtsanwalt lösen muss.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber 6 Wochen Zeit (ab 01.02.)dich anzumelden. Hast du ihm schon eine Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse zukommen lassen? Damit wird er konkret aufgefordert dich anzumelden. Ansonsten kann die Krankenkasse eventuell eine Anmeldung zur Sozialversicherung vom Arbeitgeber einfordern.
Ich hoffe ich konnte dir helfen :smile:
Gila

Hallo Tina,
das ist nun wirklich keine Frage zur Sozialversicherung, sondern eine arbeitsrechtliche Geschichte zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Ich weiß nicht, was du bei pro Familia beantragen willst, kann es mir aber denken. Wenn du noch keine Gehaltsabrechnung hast, dann geh mit einer Kopie deines Arbeitsvertrages hin. Sobald du eine versicherungspflichtige Beschäftigung begonnen hast, bist du auch pflichtversichert nach dem Sozialgesetzbuch, egal, ob die Anmeldung schon erfolgte oder nicht. D.h., du hast ein Recht auf Leistungen deiner Krankenkasse. Die müssen zur Not beim Arbeitgeber die Anmeldung anfordern, falls es zu lange dauert, wobei das meist erst nach 1-2 Monaten gemacht wird. Wenn du einen Arbeitsvertrag hast ist eigentlich alles in Ordnung.
Gruß, Claudia

Hallo Tina,

die Pflichten eines Arbeitgebers sind umfangreich. Dabei sind u.a. neben der monatlichen Gehaltszahlung an den Beschäftigten auch Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Wer einen Arbeitnehmer einstellt, muss diesen bei der gesetzlichen Krankenkasse des Arbeitnehmers anmelden.

Nach § 6 DEÜV ist der Beginn einer versicherungspflichtigen Beschäftigung mit der ersten folgenden Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Beginn, zu melden.

Sollte Ihre Arbeitgeberin ihren Pflichten nicht nachgekommen sein, bitten wir Sie, sich nochmals an die für Sie zuständige Krankenkasse zu wenden.

Die gesetzliche Krankenkasse ist Einzugsstelle für den
Gesamtsozialversicherungsbeitrag (Rentenversicherung, Krankenkasse, Arbeitslosenversicherung) und hat nach § 28 b Sozialgesetzbuch IV auch darauf hinzuwirken, dass die Meldungen rechtzeitig, vollständig und richtig abgegeben werden.

Gruß
DRV Beratung

wenn du am 1. Feb. angefangen hast, hätte deine Chefin (ist sie’s oder nur quasi???) Ende Februar das erste mal Beiträge an die Krankenkasse zahlen müssen. Wer hat denn die Firma aufgefordert wenn du das erst heute erfahren hast? Hast du ne Gehaltsabrechnung bekommen? Daraus müsste doch hervorgehen, ob und ggf. an wen Beiträge gezahlt wurden. Hat mal jemand die Firma aufgefordert? Wenn Du noch keinen Lohn bekommen hast, kannst Du Dich an das Arbeitsamt wenden! Und von dort auch Unterstützung bekommen. Bei pro familia kann man bestimmt bei diesen Gründen Fristverlängerung beantragen oder einen unvollständigen Antrag stellen mit Hinweis, dass die Lahnabrechnung noch nicht vorliegt und nachgereicht wird.

Die Krankenkasse ist auch Einzugsstelle für die Gesamt-Sozialversicherungsbeitrag. Sie hat das durchzuführen und zu überwachen.

Wende Dich an die Beitragsabteilung und fordere eine Bestätigung über Versicherungspflicht an.

Hallo,
Meldungen zur Sozialversicherung müssen spätestens nach 6 Wochen erfolgen. D. h., wenn Deine Firma am 15.3. den Lohn abrechnet, müsste das Lohnprogramm eigentlich eine Anmeldung veranlassen und an die Krankenkasse übermitteln. Tut das der Arbeitgeber nicht, liegt ein Meldeversäumnis vor und die Krankenkasse muss tätig werden.
Ich arbeite auch in solch einer Abteilung und wenn Firmen ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die Krankenkasse
a. den Rentenversicherungsträger auffordern, eine außerplanmäßige Betriebsprüfung durchzuführen
b. Bußgeld androhen und auch fordern und
c. das Hauptzollamt wegen Schwarzarbeit informieren.

Du hast leider nicht geschrieben, ob Du am 15.3. Lohn erhalten hast.
Hat Dir Deine Chefin den Lohn bar ausbezahlt, ohne Lohnabrechnung, liegt m. E. Schwarzarbeit vor.
Ohne Anmeldung bist Du nicht versichert und das kann im Krankheitsfall einen riesigen Rattenschwanz nach sich ziehen, weil Dir jeder (Arzt, Krankenhaus ect.) Privatrechnungen stellen.
Sie zu, dass der Sachbearbeiter bei Deiner Krankenkasse, der für die Meldungen zuständig ist, in die Gänge kommt und Druck bei Deiner Firma macht.
Du könntest Dir aber auch einen Anwalt nehmen, der sich im Sozialversicherungsrecht auskennt, was evtl. dann auch zur Folge hätte, das Du Deine Arbeit verlierst.
Sind leider keine guten Nachrichten, die ich Dir schreibe, aber Du musst jetzt versuchen, irgendwie Druck zu machen - und evtl. mal nachzuforschen, ob die Firma seriös ist oder ob das schön öfters vorgekommen ist. Bei den Krankenkassen sind diese Firmen meist bekannt.
Gruß Hedi

Hallo Tina,
was sagt denn der Arbeitgeber dazu? was die Anmeldung betrifft kann es schon mal länger dauern, weil die meisten per Datenaustausch passieren und die 2-Wochen-Anmeldefrist überschritten werden darf. Was Pro Familia anbetrifft, frag mal nach ob sie sich mit dem Arbeitsvertrag zufrieden geben.Aus dem sollte das vereibarte Arbeitsentgelt hervorgehen.
Gruss S.

Hallo flexyflexer,

ein Arbeitgeber hat u.a. die gesetzliche Pflicht seine Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse fristgemäß anzumelden und die Sozialversicherungsbeiträge dementsprechend aus deren Verdienste abzuführen.
Wenn er das nicht tut, handelt er rechtswidrig.

Ohne weitere Angaben zum Arbeitsverhältnis (wie wurde ihr Beschäftigungsverhältnis gestaltet, haben sie einen Arbeitsvertrag, haben sie bereits ein Entgelt erhalten,
haben sie Arbeitskollegen die ihr Beschäftigungsverhältnis bezeugen können etc.) kann ich ihnen keinen Rat geben. Sorry.

L.G.
OpaausLeidenschaft.

Hallo,

die einigste Möglichkeit ist, von Ihrer Chefin eine Durchschrift der Anmeldung zur Sozialversicherung, sowie eine Gehaltsabrechnung anfordern. Ich würde auch nachfragen, ob die Meldung von einem Steurberater gemacht wird, dann kann man sich auch dorthin wenden.

Gruß

Hallo,
Eine sehr ärgerliche Situation. Die Lohnbescheinigung kann nicht von der Krankenkasse ausgefüllt werden. Da müssen Sie sich an ihren Arbeitgeber wenden.

Die Krankenversicherung und somit die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse wird auch rückwirkend durchgeführt. Dazu gilt es einfach eine Kopie des Arbeitsvertrages an die zuständige Krankenkasse zu richten. Diese forderte den Arbeitgeber auf das entsprechende Meldeverfahren durchzuführen. Hier haben sie also auch alle Fälle einen Krankenversicherungsschutz. 

Beste Grüße

Dies ist keine Beratung nur meine Meinung zu Ihrer Frage.

Hallo :smile:,
ich wende mich an euch weil ich auf zbs. unter keine
Antworten auf meine Fragen gefunden habe.

Nun zu meinem problem!
Ich bin seit dem 01.02.13 in einem Arbeitsverhältniss.
Der Lohn wird zum 15. eines Monats bezahlt.
Ich habe heute bei meiner Krankenversicherung angerufen und
herausgefunden dass ich immer nich nicht Sozialversichert bin.
Quasi meine Chefin ist bis jetzt nach mehrmaligen
aufforderungen dieser verpflichtung nicht nachgekommen.
Ich brauche aber dringend eine lohnabrechnung für Pro Familia
und die Frist läuft bald ab für den Antrag zur erstaussattung.
ich weiss nicht wie ich weiter vorgehn soll bzw. kann :frowning:

Habt ihr für mich einen Rat?

Mit freundlichen Grüßen
eure Tina

Hallo,

der Weg zur Krankenkasse ist schon richtig.
Vertrag nehmen und dort vorsprechen.
Denkbar auch der Weg zur Arbeitsagentur.
Vorher aber nochmals der Chefin Bescheid sagen. Ist immer ratsam.

Beste Grüße

F.Seiler

Hallo Tina,

Arbeitgeber müssen den Beginn einer Beschäftigung innerhalb von sechs Wochen nach ihrem Beginn, das war bei Beschäftigungsbeginn am 01.02. bis zum 14.03.2013, an die Einzugstelle (das ist Deine gesetzliche Krankenkasse) melden. Rechtsgrundlage: § 6 der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung - DEÜV.

Unterbleibt diese Meldung, kann die Krankenkasse sie auch anfordern. Dafür benötigt sie allerdings konkrete Anhaltspunkte, etwa eine Kopie des Arbeitsvertrages und der bisherigen Lohnabrechnungen.

Möglicherweise trübt das Euer Verhältnis, aber die unterbliebene Meldung und ihre Konsequenzen tun es jedenfalls auch.

Nebenbei: Wenn Beiträge zur Sozialversicherung vom Entgelt einbehalten aber nicht abgeführt werden, handelt es sich um Beitragshinterziehung. Das ist eine strafbare Handlung.

Ich drücke Dir die Daumen für Dein Anliegen.

Herzliche Grüße
Ernst