wir haben dieser Tage über Minijobs gesprochen und eine Bekannte erzählte, dass sie die 30% Abgaben, die normalerweise der AG trägt, selber bezahlen muss. Davon habe ich noch nie was gehört und ich mach Löhne auch schon ein paar Jahre. Das einzige ist doch m.E. die Lohnsteuer, die der AN tragen kann. Ich habe jetzt eine Stunde gegoogelt und nichts gefunden, weder ja noch nein. Ich bilde mir ein, dass solche Vorgänge eigentlich nichts erlaubt sind, das würde ja dem ganzen Minijob zuwider laufen. Es wird aber auch nicht wirklich verboten, das einzige, was man hier anwenden könnte, wäre dies hier § 32 SGB I, oder?
Wäre schön, wenn jemand wirklich einen Paragraphen hätte, wo man das genau nachschauen kann.
Vielen Dank
Gesinche
P.S. In 20 Tagen bin ich seit 4000 Tagen Mitglied bei www.
Nein das geht nicht - da bin ich mir zu 99,98 % sicher!
Das einzige was neben der pauschalen Lohnsteuer von der Gehaltsabrechnung abgezogen werden darf ist der Beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersvorsorge.
Ich bin mir sicher, dass ich dir da nichts Neues erzähle.
ich bin mir auch zu 99,98 % sicher, aber wie gesagt der Ag meiner Bekannten zieht das so durch. Aber ich dachte, bevor ich das jetzt als unumstößlich darstelle, hole ich mir noch einmal Rat. In irgendeinem verflixten Gesetz muss das doch ausgeschlossen werden, oder. Ansonsten werde ich morgen mal bei der Minijobzentrale anrufen, obwohl ich mir nicht sicher bin, dass die mir weiterhelfen können (leidige Erfahrung).
Vielleicht kannst du dich ja noch mal umhören.
Der Arbeitgeber kann sich die Lohsteuerkarte des Mini-Jobbers geben lassen und die pauschale Lohnsteuer „abwältzen“:
Wenn der AN die LST-Karte abgibt, wird dann nicht der Minijob regulär versteuert? Also fällt die pauschale LST nicht nur bei Minijobs ohne LST-Karte an?
Unabhängig davon wälzen natürlich so einige AG die pauschale LST auf die AN ab: indem sie das z.B. in den Arbeitsvertrag schreiben. Aber ist dazu notwendig, dass die Lohnsteuerkarte vorliegt??
Wenn der AN die LST-Karte abgibt, wird dann nicht der Minijob
regulär versteuert?
Natürlich!
Also fällt die pauschale LST nicht nur bei
Minijobs ohne LST-Karte an?
Ebenso - Natürlich!
Unabhängig davon wälzen natürlich so einige AG die pauschale
LST auf die AN ab: indem sie das z.B. in den Arbeitsvertrag
schreiben. Aber ist dazu notwendig, dass die Lohnsteuerkarte
vorliegt??
habe gerade mit der Minijobzentrale telefoniert. Im Downloadcenter kann man sich die sogenannten Geringfügigkeitsrichtlinien auf Grundlage des SGB anschauen. Hier wird ganz klar gesagt, dass die SV-Beiträge vom AG zu zahlen sind.