Liebe Experten,
nehmt bitte inaml folgenden Fall an: Ein ansonsten Selbständiger hat jahrelang in einer Schule eine Nachmittagsbetreuung gemacht und dafür ein Honorar erhalten. Da er selbständig war, hat er angenommen, er müsse die Honorare nur versteuern und alles wäre gut.
Nehmen wir weiter an, der Schulverein, der die Abrechnungen macht, wird geprüft, das Ergebnis würde lauten: Volle Sozialversicherungsbeiträge müssen nachgezahlt werden.
Fragen dazu:
- Müsste jetzt der Tropf zahlen, der diese Nachmittagsbetreuung gemacht hat?
- Wenn nicht, sondern der „Arbeitgeber“, könnte der sich die Summe von dem Tropf wiederholen?
- Bekäme der Tropf jetzt nachträglich den Status eines Angestellten und hätte wohlmöglich sogar nachträglich irgendwelche Rechte wie z.B. auf Urlaub?
- Wenn 3 ja, hätte der Tropf Ansprüche an die Arge?
Danke schon mal!
Gruß
Ein Tropf