Sozialversicherung Spanien - Ausstrahlung

Liebe Versicherungsspezis,

gibt es hier jemanden, der eine mehr oder weniger konkrete Idee von spanischem SV-Recht hat, genauer: Behandlung der Ausstrahlung nach spanischem SV-Recht.

Ich glaube zu wissen, dass Dienstreise und Entsendung nach spanischem SV-Recht behandelt werden wie in Deutschland, finde aber in Ermangelung brauchbarer Spanischkenntnisse keine Quelle(n) dazu.

Kann mir jemand von Euch etwas dazu an die Hand geben?

Schönen Dank - schöne Grüße

MM

Also, tut mir leid, wie es im spanischen SV-Recht aussieht, kann ich Dir nicht sagen. Wird der Beschäftigte aus Spanien nach Deutschland entsandt, ist das ein Fall der Einstrahlung ( § 5 SGB IV ). Dabei ist zu beachten, dass sich der ausländische Arbeitnehmer u.U soweit von seinen Dienstpflichten entfernt, dass er deutscher Arbeitnehmer wird ( z.B. in einen Betrieb hier eingegliedert wird, dem Weisungsrecht des dt. Arbeitgebers hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsdauer, Ort und Art der Arbeitsführung unterliegt ) Allein das formelle Fortbestehen des Arbeitsvertrages mit dem Arbeitgeber in Spanien reicht nicht aus.

Hallo,

wenn es um Entsendung (d. h. der Beschäftigte arbeitet während eines begrenzten Zeitraumes z. B. in Deutschland, bleibt aber weiterhin in Spanien versichert) geht, würde ich mal in der EWG-Verordnung 1408/71 nachlesen.

Viele Grüße
Florian