Sozialversicherung und einmalige Zuwendungen

Bei Zahlung einer einmaligen Zuwendung (Prämie) wird diese ja zusammen mit dem Grundgehalt mit Steuern und Sozialabgaben belegt.

In der Prämienvereinbarung steht drin, dass die Prämie anteilmäßig zurückgezahlt werden muss, wenn man innerhalb von 6 Monaten das Unternehmen verlässt (1/6 je Monat).

Was passiert dann mit den Steuern und Sozialabgaben die man auf diese Summe bereits gezahlt, wenn man Anteile der Prämie zurück zahlen muss?

Rechenbeispiel:
Grundgehalt: 3000,-
Sozialabgaben: 612,-

Grundgehalt + 2000,- Prämie: 5000,-
Sozialabgaben: 920,-

Gezahlte Sozialabgaben auf die Prämie: 920 - 612 = 308,-

Wenn man nun das Unternehmen nach 3 Monaten verlässt, muss man 1000 zurückzahlen. Gibt es dann die Möglichkeit die Hälfte der 308,- Sozialabgaben zurück erstattet zu bekommen?

Hallöchen,

abgesehen davon, dass ich Deine Zahlenbeispiele nicht ganz verstehe:

anteilmäßig zurückgezahlt … 1/6 je Monat
Prämie: 5000,- … nach 3 Monaten … 1000 zurückzahlen.

Was mathematisch nicht paßt, da es €2500 sein sollten.

und auch solche Sachen:

Grundgehalt: 3000,- … Sozialabgaben: 612,-
Grundgehalt + 2000,- Prämie: 5000,- … Sozialabgaben: 920,-
Gezahlte Sozialabgaben auf die Prämie: 920 - 612 = 308,-

Was steuer- und abgabenrechtlich nicht ganz so einfach da steht, da im Monat der Prämienzahlung die Beitragsgrenzen überschritten wurden, weswegen der Betrag gedeckelt wird.

  • naja, abgesehen davon:

Was passiert dann mit den Steuern und Sozialabgaben die man
auf diese Summe bereits gezahlt, wenn man Anteile der Prämie
zurück zahlen muss?

Das Ganze wird ohnehin mit der Lohnsteuererklärung finalisiert, und da die ja auch Zeit hat, kann sie ja auch noch eingereicht werden, nachdem der entsprechende Betrag bekannt ist.
Sollte eine Rückzahlung im selben Kalenderjahr erfolgen, ist das Ganze sowieso ganz einfach.
Sollte eine Kündigung z.B. bei Jahreswechsel erfolgen und die Rückzahlung im Folgejahr, so muss es entsprechend als rückwirkende Forderung deklariert sein.

Wie auch immer, der Lohnsteuerjahresausgleich (und entsprechend, Forderungen an/vom Finanzamt) berechnet sich nicht aus 12 Einmalzahlungen, sondern der Endsumme sämtlicher Zahlungsströme in alle Richtungen.

Sollten Sozialabgaben zuviel gezahlt worden sein, so ist deren korrekte Summe und ggf. Differenzen aus dem Steuerbescheid herzuleiten und entsprechend weiter zu kommunizieren.

Daher: Die richtige Antwort heißt - Einkommensteuererklärung.
Was, wann, wo, warum wie bezahlt wird, ist im Detail unerheblich.

Gruß,
Michael

Hallo Michael,

vielen Dank für deine Antwort.

anteilmäßig zurückgezahlt … 1/6 je Monat
Prämie: 5000,- … nach 3 Monaten … 1000 zurückzahlen.

Was mathematisch nicht paßt, da es €2500 sein sollten.

War vielleicht nicht ganz verständlich, aber das sollte heißen: Grundgehalt (3000,-) plus 2000,- Euro Prämie gleich 5000,- Euro.

und auch solche Sachen:

Grundgehalt: 3000,- … Sozialabgaben: 612,-
Grundgehalt + 2000,- Prämie: 5000,- … Sozialabgaben: 920,-
Gezahlte Sozialabgaben auf die Prämie: 920 - 612 = 308,-

Was steuer- und abgabenrechtlich nicht ganz so einfach da
steht, da im Monat der Prämienzahlung die Beitragsgrenzen
überschritten wurden, weswegen der Betrag gedeckelt wird.

Da man dann ja 5000,- (Grundgehalt plus Prämie) ausgezahlt bekommt, habe ich mit diesem Wert gerechnet. Also nicht die Prämie einzeln behandelt.

Sollten Sozialabgaben zuviel gezahlt worden sein, so ist deren
korrekte Summe und ggf. Differenzen aus dem Steuerbescheid
herzuleiten und entsprechend weiter zu kommunizieren.

Ich dachte mir schon fast, dass man zuviel gezahlte Steuer mit der Steuererklärung wieder einholen kann. Mir war aber nicht klar, wie das mit den zuviel gezahlten Sozialabgaben aussieht. Wenn ich das richtig verstehe, bekommt man zuviel gezahlte Sozialabgaben ebenfalls wieder, wenn man die Steuererklärung einreicht?

Gruß
Kermit

Rückerstattung Sozialbeiträge
Hallöchen,

Ich dachte mir schon fast, dass man zuviel gezahlte Steuer mit
der Steuererklärung wieder einholen kann. Mir war aber nicht
klar, wie das mit den zuviel gezahlten Sozialabgaben aussieht.
Wenn ich das richtig verstehe, bekommt man zuviel gezahlte
Sozialabgaben ebenfalls wieder, wenn man die Steuererklärung
einreicht?

Mit der Steuererklärung gehst Du zur Krankenkasse, ggf. auch zur Rentenkasse, so die Krankenkasse dafür nicht auch zuständig sei.

Mehr hier:
http://www.sozialversicherung24.info/view-content/70…

Gruß,
Michael