Wer kennt sich mit dem deutschen Sozialversicherungsrecht und der europäischen Rechtssprechung aus, um einige Ratschläge zu geben? Konkret geht es um den Fall einer Witwe, deren verstorbener deutscher Mann auf Mallorca lebte und dort den sog. „Residente“-Status hatte. Nun treten Probleme für die ebenfalls dort lebende deutsche Witwe auf wegen des Rentenbezuges, der Krankenversicherung. Die deutsche Rentenversicherung will keinen Witwenvorschuss gewähren, die Rente nur unter Abzügen nach Spanien überweisen etc. etc. Wer kann inhaltlich weiterhelfen oder eine Beratungsstelle nennen, wo weitere Detailinformationen zu erhalten sind? Die zahlreichen Telefonate mit der BfA blieben bislang ergebnislos.
Vielen Dank, Felix H.