Sozialversicherungen im unbezahlter Urlaub

Habe folgende Frage, auf die ich leider im gesamten Internet keine klare Antwort gefunden habe:

Wenn ich vier Wochen unbezahlten Urlaub nehme, was muss ich an Versicherungsbeiträgen in dieser Zeit selber bezahlen?

Nur Krankenversicherung? Oder auch Rentenversicherung? Oder alles?
Muss ich auch die Arbeitgeberbeiträge selber tragen?

Grüsse,

MS

Hallo

Hier die gesetzliche Grundlage § 7 Abs. 3 SGB V.

„(3) 1 Eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt gilt als fortbestehend, solange das Beschäftigungsverhältnis ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt fortdauert, jedoch nicht länger als einen Monat“

also möglichst weniger als einen Monat dann ändert sich nix.

Gruß
Czauderna

Hallo Guenter,

war wohl ein Schreibfehler nicht SGB V, sondern IV.

Gruß Woko

Hallo Guenter,

war wohl ein Schreibfehler nicht SGB V, sondern IV.

Gruß Woko

Hallo Woko,

ja, das war es - vielen Dank für die Korrektur

Gruß

Guenter

Hallo,

Das ist mir bekannt (deswegen hatte ich 4 Wochen geschrieben).
Meine Frage ist damit leider immer noch unbeantwortet…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
4 Wochen sind kein Monat sondern nur 28 Tage, also Frage doch beantwortet ??
Gruß
Czauderna

Hallo,

nachfolgend mal eine Aufstellung die vielleicht weiterhilft

Meldewesen

Unbezahlter Urlaub

Weniger als 1 Monat
und weniger als
1 Kalendermonat 25.04. - 04.05.

Keine Meldungen

Genau
1 Kalendermonat 01.04. - 30.04.

Keine Meldung

kein Kalendermonat
aber mehr als 1 Monat 10.04. - 15.05.

Abmeldung
(bis 09.05.)

Anmeldung
(zum 16.05.)

Mehr als 1 Monat und
mehr als
1 Kalendermonat 30.03. - 07.05.

Abmeldung
(bis 29.04.)

Anmeldung
(zum 08.05.)

Gruß

Czauderna

Das ist mir alles schon klar, wie das mit der zeitlichen Regelung ist. Was bedeutet „keine Änderung“ bzw. „keine Meldung“??

Welche Lohnnebenkosten fallen an und wer zahlt sie?
Mein Arbeitgeber zahlt doch nicht alle Nebenkosten weiter wenn ich nicht für ihn arbeite!?

Hallo,
keine Änderung bzw. keine Meldung heisst die Versicherungspflicht läuft durch - das entsprechend gekürzte Arbeitsentgelt wird auf den gesamten Zeitraum umgelegt und davon werden dann die Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) berechnet.
Für Zeiten ausserhalb des Monats-Zeitraums muss sich der Arbeitnehmer selbst versichern.
Gruß
Czauderna

>>
…das entsprechend gekürzte Arbeitsentgelt wird auf den gesamten Zeitraum umgelegt und davon werden dann die Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile) berechnet.
>>

Aha! Vielen Dank, das ist genau das was ich wissen wollte!!

Es entstehen also in diesem Fall weder für mich zusätzliche Kosten noch für meinen Arbeitgeber „ungedeckte“ Kosten (ungedeckt heisst er würde Nebenkosten bezahlen ohne dass er dafür meine Arbeitskraft bekommt), richtig? Das ist ja eine gute Nachricht.