Sozialversicherungen und Einmalzahlungen

Hallo,

natürlich ist mir klar, dass Einmalzahlungen (wie Weihnachtsgeld) sozialversicherungspflichtig sind.
Aber wie sieht es aus, wenn man normalerweise (knapp) unter der
Beitragsbemessungsgrenze liegt - und mit der Einmalzahlung (deutlich) darüber?
Kommt die BBG zum Tragen, oder nicht?

Danke schön,
Frank

BBG ist eine Jahresgrenze!
Hi!

Aber wie sieht es aus, wenn man normalerweise (knapp) unter
der
Beitragsbemessungsgrenze liegt - und mit der Einmalzahlung
(deutlich) darüber?
Kommt die BBG zum Tragen, oder nicht?

Sie kommt zum Tragen - allerdings hochgerechnet!

Als Beispiel nehem ich mal die Krankenversicherungs-Bemessungsgrenze (mit der RV rechnet es sich aber genau so - nur halt mit nem anderen Betrag: 4500 €)

Wenn Du im Monat 3245 € verdienst (also 100 € unter der Beitragsbemessungsgrenze) und im November eine Einmalzahlung in Höhe von 5000 € bekommst, dann wird nicht einfach nur in Höhe von 3345 € berechnet, sondern auf das Jahr hochgerechnet.

Also wird geschaut, was ist die anteilige Jahres-BBG (11 x 3345 = 36.795,-€). Dann wird geschaut, was hast Du davon schon erreicht (11 x 3245 = 35.695,- €). Dann wird im November von der Einmalzahlung ermittelt, was noch pflichtig ist (36.795 minus 35.695) Es wären dann hier in diesem Beispiel 1.100 € zu verbeitragen.

Sorry, dass ich es nicht einfacher erklären kann - aber wo kämen wir denn hin, wenn es einfach wäre :wink:

Grüße
Guido

Du wirst noch zum KV-Spezialisten :smile:
hallo Guido,
mach´s ganz einfach: es zählt nicht die monatliche BBG sindern die jährliche.
Also nächtes Jahr 45.900 €
Wer mit seiner Sonderzahlung nächstes Jahr darüber kommt, ist freiwillig versichert.
Grüße
Raimund

Was heißt hier WIRST *lol*? / Off topic
Hi!

mach´s ganz einfach: es zählt nicht die monatliche BBG sindern
die jährliche.

Oder im Extremfall nur die anteilige (bei nur einem halben Jahr Beschäftigung - und einem halben Jahr Schule / Studium…)

Also nächtes Jahr 45.900 €

Über den Betrag sind wir uns denn ja mittlerweile einig ;-b
Abzuwarten bleibt, wie einig unsere Regierung sich darüber ist (kleine Gemeinheit am Rande: Zu dieser neuen Grenze fehlten bei uns im Betrieb in etlichen Fällen ein- oder zweihundert Euro - da ich die Zielprämien nicht berücksichtigen darf, muss ich jetzt echt rechnen!)

Wer mit seiner Sonderzahlung nächstes Jahr darüber kommt, ist
freiwillig versichert.

Weißt Du, was ich an gerade dieser Regierung enorm mies finde? Nicht die Tatsache, dass sie unpopuläre Maßnahmen beschließt - das taten andere auch schon…
Aber warum machen die es immer so kurz vor Jahresende, dass keine Zeit zur Ausarbeitung bleibt? Und vor allem: In fünf Wochen gelten neue gesetzliche Regelungen, die jetzt noch keiner zu 100 % kennt - da unsere Abrechnung für Januar bereits am 13.1. läuft, kannst Du Dir vorstellen, wie genau diese sein wird… aber das ist nun wirklich off topic

grüße
Guido

Danke, hat sehr geholfen o.w.T.
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