Sozialversicherungsabmeldebescheinigung

Hallo alle zusammen.
Vorneweg: ich hoffe ich bin hier, in diesem Teil des Forums richtig mmit meiner Frage. Finds noch ein wenig verwirrend, welche Frage wo gestellt werden darf.

Ich habe schon im Archiv gesucht, aber leider dort auch keine Antwort auf meine Frage bekommen.

Es sieht nun aus wie folgt:
Ich hab nen 4oo€-Job und kann nen anderen annehmen. Die neuen Arbeitgeber wollen aber unbedingt eine Sozialversicherungsabmeldebescheinigung haben. Höchst wahrscheinlich um sicher zu gehen, dass ich nirgendwo anders noch arbeite.
Nun, jetzt hab ich aber gar keine Ahnung, was das sein soll und auch bei meinen ganzen Nebenjobs, die ich in der Zeit so hatte, nie sowas bekommen. Laut neuem Arbeitgeber ist es wohl auch nicht dieser Rentennachweiszettel, sondern ein eigenständiges Dokument.

Kann mir da jemand helfen? Was ist das für ein Dokument? Was hat es damit auf sich? Wie nennt sich das genau? Wo bekomm ich das her? …und überhaupt? ;o)

Vielen Dank schonmal im Voraus!

Karl-Theodor (Name von der Redaktion geändert) :wink:

400 Euro-Job ist nur dann für den Beschäftigten Sozialversicherungsfrei, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden.
Wer mehrere 400-Euro Minijobs ausübt und diese Grenzen überschreitet, ist vom Arbeitgeber zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung anzumelden.Deshalb muß jeder Arbeitgeber Angaben über die ausgeübten Beschäftigungen anfragen , um seiner Meldepflicht nachzukommen.
Frohe Weihnachten und Gesundheit für das Neue Jahr

Als Du Deinen Mini-Job aufgenommen hat, hat Dein Arbeitgeber Dich bei der Mini-Job-Zentrale angemeldet und Du solltest eigentlich eine Kopie dieser Anmeldung erhalten haben. Nur, wenn Du dort aufgehört hast, kannst Du einen neuen Mini-Job aufnehmen und um sicher zu sein, dass Du nicht bereits woanders Euro 400,00 auf Mini-Job-Basis verdienst, will Dein Arbeitgeber die Abmeldung sehen. Zwei Mini-Jobs gleichzeitig sind aber auch möglich und zwar immer dann, wenn sie zusammengerechnet nur maximal Euro 400 ausmachen.

Hallo,
in vielen Fällen ist eine An- und Abmeldung notwendig.
Der „alte“ Arbeitgeber muß diese Bescheinigung ausfüllen.
Nähere Auskünfte bei der Bundesknappschaft, died ist zuständig für die geringfügig entlohnten Beschäftigungen.
Vielleicht vorab:
Arbeitgeber, die einen 400-Euro-Minijobber beschäftigen, müssen seit 1. Juli 2006 Pauschalabgaben in Höhe von maximal 30,1 % des gezahlten Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft abführen, die sich wie folgt aufteilt:
15% für Rentenversicherung,
13% für Krankenversicherung und
2% Pauschsteuern, wenn nicht nach Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.

Ist der Arbeitnehmer privat oder überhaupt nicht krankenversichert, ist der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung nicht zu leisten.

Arbeitet der Minijobber in einem Kleinbetrieb mit bis zu 30 Mitarbeitern, muss der Arbeitgeber zusätzlich 0,1 % der Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft an die Minijob-Zentrale zahlen.

Hat der Arbeitnehmer einen rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf und übt nur eine einzige derart geringfügige Beschäftigung aus, erfolgt keine Zusammenrechnung der Verdienste aus dem Hauptberuf und der Nebenbeschäftigung.

Anders verhält es sich, wenn mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt werden und dadurch die 400-Euro-Grenze überschritten wird. Dann erfolgt eine Zusammenrechnung der Verdienste. Die Nebenbeschäftigung ist dann voll sozialversicherungspflichtig.

Hallo,

leider kann ich nicht helfen.

Hallo Karl-Theodor,

die Bescheinigung muß vom ehemaligen Arbeitgeber ausgestellt werden (Sozialversicherungsmeldung Grund 30; gem. DEÜV $ 25).
Der „Neue“ brauch die Bescheinigung da er sich sonst Gedanken über deine Doppelbeschäftigung machen müßte. Du darfst nur einen 400 € Job haben, versuch eine vorläufige Bescheinigung des alten AG’s zu bekommen, dass der 400 €-Job zum … beendet wurde. Die Abmeldung kann erst nach Beendigung ausgestellt werden.

Mb

Hallo Karl-Theodor,
verdienst Du im neuen Job über 400,-- EUR? Wenn ja, ist die Abmeldebescheinigung (= Bescheinigung des Arbeitgebers über das Ende einer Beschäftigung)unwichtig! Bist Du laut Arbeitsvertrag verpflichtet, eine weitere Beschäftigung aufzugeben? Viele Arbeitgeber scheuen die Lohnfortzahlungsverpflichtung, wenn eine Arbeitsunfähigkeit (z.B. durch einen Arbeitsunfall) in der Nebenbeschäftigung geschieht. Wenn Du nicht verpflichtet bist, die Nebenbeschäftigung zu beenden, dann verstehe ich nicht, warum Dein neuer Arbeitgeber eine Abmeldebescheinigung verlangt.
Ein 400,-- EU Job hat auf eine Hauptbeschäftigung nämlich keine Auswirkung (außer der Gefahr, auf die ich hingewiesen habe).

Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

MfG
Frankie

Hallo,
jeder Arbeitgeber, egal, ob man einen 400 Euro Job oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, muss eine Anmeldung zur Sozialversicherung erstellen, Jahresmeldungen und bei Ende der Beschäftigung eben auch wieder eine Abmeldung von der Sozialversicherung.
Wenn man 2 Nebenjobs hat und zusammen über 400 Euro kommt, werden nämlich beide Beschäftigungen versicherungspflichtig und man muss Sozialabgaben leisten. Insofern will der neue Arbeitgeber sicher gehen, dass es nicht noch einen 2. Minijob gibt.
der 1.Arbeitgeber ist verpflichtet die Abmeldung zu erstellen und von ihm bekommst du sie auch.