Hallo !
Wo bekomme ich bei Verlust meines Sozialversicherungsausweises einen neuen her ? Beim Bürgeramt ?
Vielen Dank im vorraus.
MfG
Frank Lorenz
Hallo Frank,
meiner Meinung nach beim BVA.
Lieben Gruss
Asmodine
Hallo Frank,
entweder wendest du dich an die BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte)oder an das LVA (Landesversicherungsamt für Arbeiter)oder an deine Krankenkasse.
Ich habe meinen Sozialversicherungsausweis seinerzeit nicht vom Arbeitsamt wiederbekommen (angeblich hatten sie ihn nicht einbehalten) und habe bei einem Anruf beim LVA erfahren, dass ich eine Kopie meines Personalausweises (Vorder- und Rückseite) mit einem kurzen Schreiben schicken sollte, in dem ich um Ausstellung und Übersendung eines neuen Sozialversicherungsausweises bitten sollte. Es hat hervorragend funktioniert.
Im Antwortschreiben, dem der neue Ausweis beilag, stand meine Krankenkasse habe das Ding für mich beantragt. Vermutlich ein Standardschreiben, aber daher weiß ich, dass man ihn auch über die Krankenkasse beantragen kann.
Gruß Rotraut
Hallo,
Was mache ich, wenn ich meinen Sozialversicherungsausweis verloren habe?
Dann müssen Sie einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen und zwar bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Das ist auch dann erforderlich, wenn der Ausweis zerstört beziehungsweise unbrauchbar geworden ist. Ihren beschädigten Ausweis müssen Sie bei Neuausstellung zurückgeben. Jeder Beschäftigte darf nur einen Sozialversicherungsausweis besitzen.
Sollten sich Ihre personenbezogenen Daten wie Versicherungsnummer, Familien- oder Vorname ändern, dann wird Ihnen von der Krankenkasse ein neuer Sozialversicherungsausweis ausgestellt. Falls Ihnen dieses Dokument nicht binnen vier Wochen nach Änderung Ihrer Daten zugeht, wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.
Übrigens: Im Ausnahmefall kann direkt beim Rentenversicherungträger ein neuer Ausweis beantragt werden.
http://www.lva.de/internet/lva/lva00port.nsf/ispvwLa…
Gruß,
Christian
Hallo Frank,
der Ausweis kann bei uns (Krankenkasse) beantragt werden.
Ob der allerdings von der Rentenversicherung innerhalb von vier Wochen
zugesandt wird, da bin ich eher skeptisch - drei Monate waren in
der Vergangenheit keine Seltenheit.
Gruss
Günter Czauderna