Hallo zusammen!
Ich fange am 15.5.2007 ein Praktikum an. Ich bin Student mit Sozialversicherungsnummer. Allerdings habe ich keinen Sozialversicherungsausweis. Den habe ich jetzt in Berlin bei der Rentenversicherung beantragt. Das könnte aber 6-8 Wochen dauern…
Frage: Was mache ich, wenn der Ausweis nicht bis zum 15.5. eintrifft? Ist das dann ein Problem für den ersten Arbeitstag?
Vielen Dank,
Tobias
Ich denke diese Frage kann Ihnen nur Ihr Arbeitgeber beantworten!
Hallo,
Frage: Was mache ich, wenn der Ausweis nicht bis zum 15.5.
eintrifft? Ist das dann ein Problem für den ersten Arbeitstag?
Für die Meldung zur Sozialversicherung reicht normalerweise auch dein Geburtsdatum.
Allerdings musst du natürlich mitteilen, bei welcher Krankenkasse du versichert bist.
Marion
Hallo,
also kann nur sagen, wie das bei uns in der Firma läuft, man kann alles nachreichen…
Aber mal im ernst, soweit ich weiß muss man nur die Nummer angeben, die braucht der Arbeitgeber um die anzumelden. Wenn du noch keine Nummer hast, dann beantragt der Arbeitgeber mit deinem Geburtsort und Datum eine, die du dann für immer behältst.
Der Ausweis ist soweit ich weiss nur für deine Unterlagen bestimmt. Nur unter bestimmten Umständen musst du den für Kontrollen mitführen (um Schwarzarbeit zu überprüften v.a. am Bau und für ausländische Arbeiter), das sagt dir dann aber der Arbeitgeber.
In deinem Fall sehe ich daher kein Problem.
Lg Yogi
Hallo Tobias,
der Sozialversicherungsausweis ist nur in einigen wenigen Tätgkeiten von Bedeutung, bei denen man ihn mitführen muss (Taxifahren, Bau, Schaustellergewerbe - wenn ich mich richtig entsinne).
In jedem anderen Zusammenhang genügt die Sozialversicherungsnummer.
Es ist sinnvoll, beim neuen Arbeitgeber ein Dokument vorzulegen, auf dem die SV-Nummer steht: am einfachsten An- oder Abmeldebescheinigungen von früheren Beschäftigungsverhältnissen.
Schöne Grüße
MM