angenommen eine Person hat 2 Jahre in einem Betrieb gearbeitet, kündigt diesen Job und erhält nach anderthalb Jahren von der Rentenversicherungsagentur eine Mitteilung, dass die Sozialversicherungsbeiträge für diesen Zeitraum nicht gutgeschrieben worden sind.
Der Chef, der mittlerweile das Geschäft verkauft hat und somit weder Ansprechpartner noch gewillt ist zu helfen, erklärt das er die Beiträge entrichtet hätte, jedoch von dem damaligen Steuerbüro keine Jahresendabrechnungen anfertigen lassen hat.
Mittlerweile kam es zum Zerwürfnis zwischen Ex-Chef und Steuerbüro und keiner fühlt sich verantwortlich eine Abrechung zu erstellen.
Welche Möglichkeiten hat man, seine Sozialversicherungsbeiträge doch noch gutgeschrieben zu bekommen? Können dies fremde Steuerberater übernehmen? Die Abrechnungen lägen alle vor.
dass die Sozialversicherungsbeiträge für diesen Zeitraum nicht
gutgeschrieben worden sind.
Oder geht es vielleicht um eine Darstellung des Versicherungsverlaufes, in dem die fraglichen Zeiträume nicht auftreten?
Was genau hat die Rentenversicherungsanstalt geschickt? Mit welchem Text?
Das ist keine Krümelpickerei, sondern wichtig, weil im Fall von Zeiträumen, für die die Beiträge entrichtet worden sind, aber für die keine Jahresentgeltmeldung erstellt worden ist, ganz anders vorzugehen ist als bei Zeiträumen, für die keine Beiträge entrichtet worden sind.
Meinst Du mit „Jahresendabrechnung“ die Meldung des beitragspflichtigen Jahresentgeltes an die RV? Da muss man nichts abrechnen, die Abrechnungen laufen Monat für Monat. Wenn bloß die Entgeltmeldungen fehlen, und im übrigen von der Anmeldung über die Beitragsnachweise bis zur Zahlung alles ok ist, genügt es, den Sachverhalt gegenüber der RV in geeigneter Weise zu belegen, und die Sache ist geheilt. In anderen Fällen kanns anders aussehen. Daher die Frage, was genau die RV geschrieben hat.
Angenommen, die Person erhält eine Renteninformation/aktuellen Kontostand und stellt fest, dass der betreffende Zeitraum im Angestelltenverhältnis nicht berücksichtigt wurde. Bei einem Anruf in der RV erklärt der Sachbearbeiter, dass die fehlenden Zeiten nd Beiträge mit der Krankenkasse abgeklärt werden müssen.
Dort aber wird mitgeteilt, dass die Beiträge zwar bezahlt worden sind, eine Jahresendabrechnung (ich nehme an, dass es sich um die „Meldung zur Sozialversicherung“ zum Jahresende handelt) fehlt und somit die fehlenden Zeiten nicht angerechnet werden können.
Hoffe es ist ein wenig verständlicher.
Vielen Dank!
verregnete Grüße aus Hannover
goran
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nun, eine Beitragszahlung lag also vor. Es fehlt jedoch die Jahresmeldung, die der Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer nicht veranlasst hat.
Dein Ansprechpartner ist in diesem Fall die Krankenkasse, da diese als sogenannte Einzugsstelle für das Einziehen der Beiträge zuständig ist. Nach § 28 a Abs. III SGB IV ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Einzugsstelle am Jahresende diverse Daten zu mu melden. Diese Meldung muss auch das erzielte Entgelt enthalten!
Des Weiteren ist der AG verpflichtet, den Inhalt der Meldung dem Beschäftigten mitzuteilen (meist in Form eine Duplikats).
Ich würde bei der Krankenkasse einen Nachweis dieser Zeiten zur Vorlage beim RV-Träger beantragen (schriftlich!). Wenn die Kasse die Jahresmeldung benötigt, wird sie diese vom Arbeitgeber bekommen - da kannst du dir sicher sein. Diese Bescheinigung schickst du dann an die BfA oder LVA.
Hallo,
wenn die Beiträge gezahlt wurden, lediglich die Meldung fehlt,
ist es ggf. möglich, dass die fehlende Meldung von der
Krankenkasse erstellt wird. Sollte der Kasse es nicht möglich sein,
den genauen Wert zu ermitteln, wird sie in jedem Falle aber
eine entsprechende Versicherungsbestätigung ausstellen.
Notfalls kann anhand der Tätigkeit ein Entgelt geschätzt werden,
z.GB. anhand Tarifverträgen. Keuinesfalls ist in diesem Falle für
den Versicherten der Zeitraum verloren.