Sozialversicherungsbeiträge absetzbar?

Hallo, ich habe gehört, dass man die Sozialversicherungsbeiträge, die man ja bezahlen MUSS, wenn man arbeitet vollständig von der Steuer absetzen kann.

  1. Ist das so korrekt?
  2. Wenn ich die Beiträge in der Steuererklärung absetzen kann, warum werden sie dann nicht automatisch in die Steuerlast eingerechnet (das Finanzamt kennt ja auch die %-Zahlen), sodass der Arbeitgeber weniger Steuern abführt und man sie sich nicht „wiederholen“ braucht?
  3. Dann ist der Arbeitnehmerpausch-Betrag ja ein Witz, denn alleine die Sozialversicherungsbeiträge liegen ja weit über den 1000 (?) €, oder?

Ich bedanke mich bereits im Voraus für die Antworten :wink:

Hallo!

  1. nein, nicht in voller Höhe und auch generell nur die KV und Pflege-VS

Lies selbst : http://www.imacc.de/nachrichten/krankenversicherung-…

zu 2) das ginge schon, aber dazu muss sich der Steuerzahler z.B. einen Freibetrag eintragen lassen, dann zieht der Arbeitgeber gleich weniger Steuern ab (die man sonst erst nachträglich im Rahmen seiner Steuererklärung zurückbekommen könnte).

Warum FA es nicht gleich so macht ?  Vereinfachungsgründe, alles was nicht standardmäßig abläuft macht mehr Aufwand.
Und schon  wenn man 2 Jobs hat oder sonstige Einkünfte, dann kann man es auch erst im Nachhinein berechnen.

MfG
duck313

Moin!

Das was absetzbar ist, ist in die Lohnsteuertabelle mit eingerechnet.

Gruß derschwede77

Also kann man die Sozialversicherungen in der Steuererklärung nicht als Sonderausgaben absetzen? Weil wie in der Antwort von duck313 wird zum Beispiel hier darauf hingewiesen: http://www.imacc.de/nachrichten/krankenversicherung-…

Moin!

Doch das kann man. Der Lohnsteuerabzug in der Lohnabrechnung ist eine Vorauszahlung des Arbeitnehmers auf seine Jahressteuerschuld. Es wird versucht diese Vorauszahlung so exakt wie möglich zu errechnen. Fakten die bereits feststehen, sind in dieser Vorauszahlung mit eingerechnet, das sind z.B. Arbeitnehmerpauschbetrag, Sonderausabenpauschbetrag, Grundfreibetrag, Vorsorgeaufwendungen=Versicherungen.

Die Berechnung der Lohnsteuer ist relativ exakt. Bei einem Arbeitnehmer der außer der Reihe nichts abzusetzen hat, ergibt sich bei der Einkommensteuerveranlagung ein Erstattungsbetrag oder Nachzahlungsbetrag von 0 bis 5 €. Das ist so gewollt, da viele Arbeitnehmer in der Regel nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und ihr Jahressteuerschuld im Rahmen des Lohnsteuerabzugs bereits entrichtet haben.

Trotz alledem kann man die Versicherungen absetzen! Sie sind nur bereits bei der Steuervorauszahlung berücksichtgt, so dass man allein durch die Versicherungen noch keine mörder-Erstattung erlangen wird. Dazu braucht man Dinge die bei der Steuervorauszahlung nicht berücksichtigt sind, z.B. Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung, Spenden, Handwerkerleistungen,…

Gruß derschwede77

Danke für die ausführliche Antwort.
Also wie ich das verstanden habe kann man sie mit reinschreiben in die Steuererklärung aber sie werden dann nicht (ein zweites Mal) berücksichtigt.

Wenn man also bespielsweise 500€ Pendlerpauschale absetzen kann, diese jedoch leider unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag von etwa 1000€ liegen, helfen einem die Sozialversicherungen z.B. 5000€/Jahr auch nicht, man dann zwar (5000+500-1000=)4500€ über dem Pauschbetrag wäre, die Sozialversicherungen aber schon in der Steuerlast berücksichtigt werden.

Frage dann: Warum werden die Sozialversicherungsbeiträge dann nicht zur besseren Übersicht auf der Lohnabrechnung direkt vom Steuerbrutto abgezogen?

Hallo!

Die Versicherungsbeiträge und die Pendlerpauschale haben rein gar nichts miteinander zu tun. Die Versicherungsbeiträge sind Sonderausgaben und die Pendlerpauschale sind Werbungskosten. Sonderausgaben haben nichts mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag zu tun, der ja eine reine Werbungskostengeschichte ist.

Man kann zwar beides absetzen. Aber wenn man diese Systematik nicht beachtet kommt man zu falschen Rückschlüssen. Zum Beispiel bei Betrachtung ober die Werbungskostenpauschale bei Arbeitnehmern überschritten ist. Das ganze ist vielleicht etwas besser zu verstehen, wenn man sich den Einkommensteuerbescheid ansieht und versucht die Berechnung des ganzen nachzuvollziehen. Die Werbungskosten stehen oben bei den Einkünften, die Versicherungen weiter unten.

Der Grund warum das nicht direkt abgezogen ist, dass die Erhebung der Lohnsteuer eine reine Vorauszahlung auf die zu erwartende Einkommensteuer ist. Und erst am Punkt der Einkommensteuer wird verbindlich entschieden, welche Versicherungsbeiträge in welcher Höhe abgesetzt werden können. Die Einkommensteuererklärung wird ja für viele unterschiedliche Bevölkerungsgruppen durchgeführt.

Der Arbeitnehmer über den wir hier reden kann mit einer Multimilliardärin verheiratet sein, mit einer Frau/Mann die bei Lidl* an der Kasse sitzt, mit einer Behinderten mit 15 Kindern die in Indien lebt, mit einer Beamtin, mit einer Hartz IV Empfängerin… Und alles verhält sich ein wenig anders und der Arbeitgeber kann nicht bei jedem Arbeitnehmer die individuelle Situation berücksichtigen, das sprengt den Rahmen einer Lohnabrechnung. Eine Großfirma wie z.B. VW kann nicht bei jedem Angestellten derartige Details berücksichtigen, das muss in einem automatisierten Massenverfahren schnell und unklompliziert durchgezogen werden.

Gruß derschwede77