Hallo!
Die Versicherungsbeiträge und die Pendlerpauschale haben rein gar nichts miteinander zu tun. Die Versicherungsbeiträge sind Sonderausgaben und die Pendlerpauschale sind Werbungskosten. Sonderausgaben haben nichts mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag zu tun, der ja eine reine Werbungskostengeschichte ist.
Man kann zwar beides absetzen. Aber wenn man diese Systematik nicht beachtet kommt man zu falschen Rückschlüssen. Zum Beispiel bei Betrachtung ober die Werbungskostenpauschale bei Arbeitnehmern überschritten ist. Das ganze ist vielleicht etwas besser zu verstehen, wenn man sich den Einkommensteuerbescheid ansieht und versucht die Berechnung des ganzen nachzuvollziehen. Die Werbungskosten stehen oben bei den Einkünften, die Versicherungen weiter unten.
Der Grund warum das nicht direkt abgezogen ist, dass die Erhebung der Lohnsteuer eine reine Vorauszahlung auf die zu erwartende Einkommensteuer ist. Und erst am Punkt der Einkommensteuer wird verbindlich entschieden, welche Versicherungsbeiträge in welcher Höhe abgesetzt werden können. Die Einkommensteuererklärung wird ja für viele unterschiedliche Bevölkerungsgruppen durchgeführt.
Der Arbeitnehmer über den wir hier reden kann mit einer Multimilliardärin verheiratet sein, mit einer Frau/Mann die bei Lidl* an der Kasse sitzt, mit einer Behinderten mit 15 Kindern die in Indien lebt, mit einer Beamtin, mit einer Hartz IV Empfängerin… Und alles verhält sich ein wenig anders und der Arbeitgeber kann nicht bei jedem Arbeitnehmer die individuelle Situation berücksichtigen, das sprengt den Rahmen einer Lohnabrechnung. Eine Großfirma wie z.B. VW kann nicht bei jedem Angestellten derartige Details berücksichtigen, das muss in einem automatisierten Massenverfahren schnell und unklompliziert durchgezogen werden.
Gruß derschwede77