Hallo zusammen,
ich bin selbständig (Freiberufler) und möchte ein Teilzeitkraft
(600 EUR) beschäftigen.
Meine Frage ist:
ist neber dem Gehalt der AG-Anteil und der AN-Anteil der Sozialversicherungsbeiträge
für meine Teilzeitkraft komplett als Betriebsausgabe absetzbar?
Vielen Dank
ist neber dem Gehalt der AG-Anteil und der AN-Anteil der
Sozialversicherungsbeiträge
AN Anteil natürlich nicht, sondern nur das brutto + den AG Anteil
ist neber dem Gehalt der AG-Anteil und der AN-Anteil der
Sozialversicherungsbeiträge
AN Anteil natürlich nicht, sondern nur das brutto + den AG
Anteil
Danke Nordlicht -
AN-Anteil…ist ja logisch (