Ich habe gehört, daß die Abzüge von Sozialversicherungsbeiträgen bei Einmalzahlungen nicht zulässig sind und das man mitteilen soll, daß man diese Abzüge nur auf Vorbehalt hinnimmt.
Mein Problem:
Wem teile ich dies mit? Und wie formuliere ich das?
Wenn Du das machen willst, ist Deine gesetzliche Krankenversicherung der Ansprechpartner. Bist Du privat versichert, die örtliche AOK. Normalerweise kannst Du Dir die Arbeit sparen, meine Krankenkasse hat sich dazu verpflichtet, im FAlle eines Falles die Kohle zurückzuzahlen (ist ja noch ein schwebendes Verfahren). Also frag bei Deriner Krankenkasse nach.
Andreas
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Die Arbeit kannst Du dir sparen. Die Krankenkassen machen von der Einrede der Verjährung keinen Gebrauch. Die Bildzeitung hat nur viel Wind um nichts gemacht. Das Urteil wird im 1. Quartal 2000 erwartet.
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