Hallo,
wie hoch waren die Sozialversicherungsbeiträge im November und Dezember 2008 und welche Anteile haben Arbeitnehmer (angenommen er war 21 Jahre alt) und Arbeitgeber je zahlen müssen, wenn die Krankenversicherung einen Beitrag von 13,8% hatte?
Rentenversicherung: insg. 19,9%, AN und AG je die Hälfte, also je 9.95 %.
Arbeitslosenversicherung: insg. 3,3%, AN und AG je die Hälfte, also je 1,65%.
Pflegeversicherung: insg. 1,95%, AN und AG je die Hälfte, also je 0,975% (falls AN 23 Jahre oder älter und kinderlos: + 0,25% --> zahlt nur der AN).
Wurde der Krankenversicherungsbeitrag auch genau zwischen AN und AG aufgeteilt?
Freue mich auf eure Antworten!
Hallo,
wie hoch waren die Sozialversicherungsbeiträge im November und
Dezember 2008 und welche Anteile haben Arbeitnehmer
(angenommen er war 21 Jahre alt) und Arbeitgeber je zahlen
müssen, wenn die Krankenversicherung einen Beitrag von 13,8%
hatte?
Rentenversicherung: insg. 19,9%, AN und AG je die Hälfte, also
je 9.95 %.
Arbeitslosenversicherung: insg. 3,3%, AN und AG je die Hälfte,
also je 1,65%.
Pflegeversicherung: insg. 1,95%, AN und AG je die Hälfte, also
je 0,975% (falls AN 23 Jahre oder älter und kinderlos: + 0,25%
–> zahlt nur der AN).
Hallo,
das kann man bei jeder Krankenversicherung erfahren und hängt nach wie vor auch vom Einkommen ab. Schau mal hier nach:
http://www.aok-business.de/bayern/beitraege-rechengr…
MfG
Hallo,
Hallo,
wie hoch waren die Sozialversicherungsbeiträge im November und
Dezember 2008 und welche Anteile haben Arbeitnehmer
(angenommen er war 21 Jahre alt) und Arbeitgeber je zahlen
müssen, wenn die Krankenversicherung einen Beitrag von 13,8%
hatte?
…
Wurde der Krankenversicherungsbeitrag auch genau zwischen AN
und AG aufgeteilt?
Freue mich auf eure Antworten!
Nein, das wurde er nicht. Betrug der Beitragssatz der Krankenkasse 13,8 %, so haben der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer je die Hälfte, also 6,9 % gezahlt. Zusätzlich hat der Arbeitnehmer einen Beitrag in Höhe von 0,9 % entrichtet. Mit diesem zusätzlichen Beitrag zahlt der Arbeitnehmer einen besonderen Beitrag zur Finanzierung von Zahnersatz (ich meine der Anteil war 0,5 %) und Krankengeld (Anteil 0,4 % - ohne Gewähr).
Zur Erläuterung die Lage ab 01.01.2009, um es vielleicht etwas klarer zu machen: Der Beitragssatz beträgt 15,5 %. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Arbeitgeber 7,3 %
Arbeitnehmer 7,3 % + 0,9 %
Dies ergibt 15,5 %. Man kann also auch sagen, dass der Beitragssatz 14,6 % - zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen - zuzüglich 0,9 % - vom Arbeitnehmer alleine zu tragen - beträgt.
Alle Klarheiten beseitigt? 
Gruß,
Robert
Vielen Dank für die Antworten!