Laut Bundesverfassungsgericht sind Sozialversicherungsbeiträge von Sonderzahlungen ab 1997 nicht erlaubt.
Gilt dies auch für private Versicherungen die 13 Beiträge erhoben haben ??
Können diese Beiträge zurückgefordert werden ??
Jogi
Laut Bundesverfassungsgericht sind Sozialversicherungsbeiträge von Sonderzahlungen ab 1997 nicht erlaubt.
Gilt dies auch für private Versicherungen die 13 Beiträge erhoben haben ??
Können diese Beiträge zurückgefordert werden ??
Jogi
Hi Jogi,
Laut Bundesverfassungsgericht sind
Sozialversicherungsbeiträge von
Sonderzahlungen ab 1997 nicht erlaubt.
Gilt dies auch für private Versicherungen
die 13 Beiträge erhoben haben ??
ROTFL
Für welche „private Versicherung“ hast Du denn 13 Monatsbeiträge p.a. bezahlt?
Gruß,
Holger
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Holger Schröder, Berlin
Klick’n’Go: http://user.berlin.de/~holger.schroeder
Meine Krankenversicherung hat bis einschließlich 1997 im Dezember den doppelten Betrag berechnet.
Jogi
Hallo Jürgen,
es muss zwar nichts bedeuten, aber von so etwas habe ich noch nie gehört. Gibt es das wirklich?
Mich würde einmal interessieren, um welche Gesellschaft es sich dabei handelt.
Oder verwechselst Du hier vielleicht etwas?
Bist Du evtl. freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und bezeichnest das irrtümlich das als private Krankenversicherung?
Gruss und schönes Wochenende
WALTER HÜTTENHAIN
Hi Jürgen,
selbst wenn Du, wie Walter vermutet, freiwillig in einer gesetzlichen Kasse bist, dürftest Du deshalb keinen 13. Monatsbeitrag zahlen. Das ist wirklich merkwürdig. Vielleicht schreibst Du mal, was genau Du beruflich machts (Selbständig, Arbeitnehmer) und wenn Du Arbeitnehmer bist, weshalb Du nicht pflichtversichert bist (Beamter, hohes Einkommen, sonstiger Grund)
Gruß gero
Meine Krankenversicherung hat bis
einschließlich 1997 im Dezember den
doppelten Betrag berechnet.
Jogi
Mir ist nicht klar, wieso eine private Krankenversicherung überhaupt 13 Beiträge verlangen soll … Der Vertrag weist sich einen monatlichen Beitrag aus, der unabhängig ist vom Einkommen und der Zahl der Monatsgehälter. Oder habe ich da etwas übersehen?
DD
Ich bin Beamter,demzufolge privat versichert.
Es handelt sich um die Postbeamtenkrankenkasse.
Diese hat bis einscließlich 1997 13 Beiträge erhoben, bzw. war der Dezemberbeitrag doppelt so hoch wie in den anderen Monaten.
Juergen
Hi Jürgen,
so wie ich die Sache sehe, gilt dies nur für die Sozialversicherungen. Hintergrund ist der, daß Du ja z.B. auch keine 13 Monate Leistung bekommst.
Als Privatversicherter gilt diese Regelung nicht. Du vereinbarst dafür Tagegelder.
Passe
Hi Jürgen,
Postbeamtenkrankenkasse - ich passe. Diesen merkwürdigen Laden habe ich noch nie durchblickt.
Sorry Gero