Sozialversicherungsbetrug

Beschäftigung  bei mehreren Minijobs. Den dritten  eingegengen, unter der Bedingung sozialversichert zu sein ,da die 450 € Grenze überschritten war. AG meldet   bei der Krankenkasse , storniert  am nächsten Tag wieder diese Anmeldung ohne den Arbeitnehmer zu informieren .
Lohnabrechnungen weisen Abzüge auf. Also Krankenkasse , Rentenversicherung usw.

Krankenkasse verlangt die Krankenversicherung nun von AN. Krankenkasse sei dafür nicht zuständig, wurde mittlerweile mitgeteilt.( Sind nur beratend tätig ) Was ist tun. ? Anzeigen wegen Betrug ?

Wer ist dafür zuständig ?
Trotzdem voll ärgerlich, das ist doch Vorsatz.

Fischen im Nebel
Servus,

da fehlt mal wieder der Kern des Sachverhalts. Es gibt keine Krankenkasse, die einem Versicherten schreibt: „Hiermit verlangen wir von Ihnen den Betrag von NN €“ - feddisch.

Wenn die KK einen Beitrag vom Arbeitnehmer anfordert, wird diese Forderung a) spezifiziert und b) begründet. Beides gehört zum Sachverhalt, um ihn beurteilen zu können.

Übrigens: Die Stornierung der falschen Anmeldung als geringfügig Beschäftigter war völlig in Ordnung. Viel wichtiger wäre zu wissen, ob und ggf. wie und an wen eine berichtigte Anmeldung mit der zutreffenden Schlüsselung erfolgt ist, und falls nein, warum nicht, und ob durch den AG Beiträge (z.B. an die falsche Krankenkasse) nachgewiesen und abgeführt worden sind.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
von Betrug kann hier erst einmal keine Rede sein - die Mini-Job Zentrale erhält die Meldungen für die geringfügigen Beschäftigungen und veranlasst eine Überprüfung wenn dort mehrere Meldungen zu einem Arbeitnehmer gespeichert werden, die sich im Zeitraum überschneiden. Wie schon richtig festgestellt werden geringfügige Beschäftigungen zusammengezählt und können in der Gesamtheit Krankenversicherungspflicht auslösen - die entsprechenden Beiträge werden dann auf die beteiligten Arbeitgeber verteilt.
Was die Gehaltsabrechnung (incl. Sozialversicherungsbeiträgen, also nicht nur Rentenversicherung) betrifft, würde ich den Betreffenden Arbeitgeber ansprechen und fragen wohin der denn die Arbeitnehmeranteile abgeführt hat.
Fruss
Czauderna

Danke für die vernünftige Antwort,
die Abrechnung sind aber sozialversicherungspflichtig , d.h. die Beiträge gehen an die Krankenkasse des versicherten AN, der Code der Abrechnung ist auch mit der 1111 gekennzeichnet.
Ein AN, der sozialersicherungspflichtig beschäftigt sein möchte, der AG ist einverstanden.
STORNO eine Tag nach Anmeldung. AN wird nicht informiert,
Lohnabrechnung mit der 1111 folgen, Auch dies wurde nicht geändert. Also hat der AN verloren auf ganzer Linie.
AG behält den Betrag zwischen Brutto und Netto , den er nie abgeführt hat.
AN darf weiterhin seine KV zahlen.
Krankenkasse ist nicht befugt etwas unternehmen.
Hätte der AN gleich nach dem STORNO von dem STORNO erfahren, hätte er die Chance gehabt zu gehen.
Sogar die Krankenkasse staunt über diese Situation.

Vielen Dank nochmal
Eva

Hallo Eva,

es tut mir leid, aber ich verstehe es immer noch nicht.
Wenn der AN mit 1111 geschlüsselt wird, ist er sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Punkt.
Das passiert unter anderem, wenn der AN mehrere Minijobs hat, die insgesamt über der 450 € Grenze liegen, wie Günther schon richtig bemerkt hat.
Ich verstehe dein Problem nicht. Wenn der AN mit 1111 geschlüsselt ist und abgerechnet wird, führt der AG seine Beiträge zur Sozialversicherung ab.
Vielleicht schreibst du noch etwas genauer, worum es jetzt geht.

Viele Grüße

Gesine

Danke,
genau das ist das was keiner versteht, weder die Krankenkasse noch sonst jemand.
Abrechnungen mit 1111 geschlüsselt.
( da denke ich ist der Betrug, auf dem Papier sozialvesicherugspflichtig, in Wirklichkeit aber bereits alles wieder storniert.)

KV wurde trotzdem vom AG storniert.
Die Frage, die sich da stellt ist, welches Amt, welche Behörde, usw. kümmert sich um so einen Fall?
Die Krankenkasse sagt: Ja,wir können den AG nicht zur rückwirkenden Anmeldung zwingen.Wir sind nur beratend tätig.
Die Minijob-Zentrale ist eingeschaltet.
Allen ein schönes Wochenende
Eva

Hallo,

Ich verstehe dein Problem nicht. Wenn der AN mit 1111
geschlüsselt ist und abgerechnet wird, führt der AG seine
Beiträge zur Sozialversicherung ab.

da scheint der Hase im Pfeffer zu liegen.

Lohnabrechnung und Beitragsnachweis (=Beitragsabführung) können zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe sein. Der Arbeitgeber muss die abzuführenden Beiträge monatlich zusammen fassen und gegenüber der Krankenkasse nachweisen. Ein anständiges Lohnprogramm macht das natürlich von ganz alleine; nichtsdestotrotz kann man hier noch getrost manuell mehr als ausreichend rumfrickeln.

Es wird weniger, aber das gibt es immer noch, dass die Lohnabrechnung gut aussieht, aber der Beitragsnachweis dann wie Kraut und Rüben (ich sag nur grüne Lohnkärtchen, uuuuaaaahhh).

Tipp an Eva: Mit ausreichend Substanz dem zuständigen Betriebsprüfdienst vor Ort melden. Guckst du z. B. hier, ich weiß ja nicht die Zuständigkeit welches RV-Trägers gegeben ist. Oder zum Zoll gehen, aber in dem Fall fände ich den Hammer da etwas arg hoch gehangen.

Greetz
S_E

1 Like

da scheint der Hase im Pfeffer zu liegen.

Lohnabrechnung und Beitragsnachweis…
Danke Secret Eyes ( sehr hilfreich )