Guten Tag,
vorkurzem wurde mir erzählt, dass momentan verschärft Kontrollen bei Arbeitnehmern durchgeführt werden und selbst wenn diese nicht schwarz arbeiten, aber ihre Sozialversicherungsnummer nicht mithaben, bekommen sie eine Strafe auferlegt.
Ich möchte nun wissen, ob dies stimmt.
MFG Elvira
Hallo,
vorkurzem wurde mir erzählt, dass momentan verschärft
Kontrollen bei Arbeitnehmern durchgeführt werden und selbst
wenn diese nicht schwarz arbeiten, aber ihre
Sozialversicherungsnummer nicht mithaben, bekommen sie eine
Strafe auferlegt.
Ob momentan verschärft Außenkontrollen durchgeführt werden, wird dir niemand bestätigen. Sofern man in einem Beruf (s. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialversicherungsausw…) arbeitet, in dem man seinen Sozialversicherungsausweis (mit Lichtbild) mitführen muß und ihn nicht mitführt, ist das eine Ordnungswiedrigkeit und kann entsprechend geahndet werden.
Cu Rene