Sozialversicherungspauschale (21%) wie anzugeben?

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Wenn jemand in einem Jahr einige Monate arbeitslos war und somit das Arbeitsamt mit Arbeitslosengeld 1 eine Sozialversicherungspauschale (21%) sowie Lohnsteuer und Soli bezahlt hat, wie wird so etwas im Steuererklärung angegeben?
Die Krankenversicherung etc. sind ja normalerweise aufgeteilt anzugeben.
So eine Pauschale kann man aber nicht mit den aus Arbeitsverhältnis gezahlten Beiträgen addieren.
In Web habe ich nach 4Stunden Suche zudem eine Antwort gefunden, wo es hieß, dass Soli und Lohnsteuer vom Arbeitslosengeld 1 nicht bei der Steuererklärung mit den anderen Lohnsteuern addiert werden und nicht anzugeben sind. Stimmt das?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und evtl. Antworten

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

bin mir in der Thematik nicht ganz sicher.

ALG 1 ist wie z.B.- Kranken- oder Mutterschaftsgeld eine Lohnersatzleistung, wird also in der Steuererklärung im Mantelbogen bei den Progressionseinkünften eingetragen .

Die in der von Ihnen genannten Sozialversicherungspauschale enthaltenen Beiträge können meines Erachtens nirgendwo angesetzt werden da es sich nicht um Abzüge / Kosten bedingt durch eine Einkunftsart handelt.

Allerdings kann ich hierzu keine rechtliche Begründung liefern.

Grüße

ALG 1 ist wie z.B.- Kranken- oder Mutterschaftsgeld eine
Lohnersatzleistung, wird also in der Steuererklärung im
Mantelbogen bei den Progressionseinkünften eingetragen .

Richtig. Das sind die Beträge nach „Abzug“ der Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge, also Nettobeträge.

Die in der von Ihnen genannten Sozialversicherungspauschale
enthaltenen Beiträge können meines Erachtens nirgendwo
angesetzt werden da es sich nicht um Abzüge / Kosten bedingt
durch eine Einkunftsart handelt.

Ja, denn es sind ja auch keine Abzüge. Es wird aus dem AlG keine Lohnsteuer oder andere Steuer an das FA abgeführt. Es wird auch keine KV, PV oder andere Versicherung vom AlG abgezogen und abgeführt. Also kann in dieser Hinsicht auch kein Beitrag in der ESt-Erklärung angesetzt werden.

Der AG-Anteil an SV-Beiträgen, welcher ja in der ESt-Erklärung angegeben wird, kann bei AlG auch nicht berücksichtigt werden, da das Arbeitsamt für die AlG-Empfänger kein Arbeitgeber ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald