Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Wenn jemand in einem Jahr einige Monate arbeitslos war und somit das Arbeitsamt mit Arbeitslosengeld 1 eine Sozialversicherungspauschale (21%) sowie Lohnsteuer und Soli bezahlt hat, wie wird so etwas im Steuererklärung angegeben?
Die Krankenversicherung etc. sind ja normalerweise aufgeteilt anzugeben.
So eine Pauschale kann man aber nicht mit den aus Arbeitsverhältnis gezahlten Beiträgen addieren.
In Web habe ich nach 4Stunden Suche zudem eine Antwort gefunden, wo es hieß, dass Soli und Lohnsteuer vom Arbeitslosengeld 1 nicht bei der Steuererklärung mit den anderen Lohnsteuern addiert werden und nicht anzugeben sind. Stimmt das?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und evtl. Antworten
Mit freundlichen Grüßen