Sozialversicherungspfl.Beschäftig.trotz Krankeng

Liebe/-r Experte/-in,

ich muss ein Formular für Altersteilzeit ausfüllen.
Dort wird gefragt, ob der Wiederbesetzer im gesamten Förderzeitraum sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
Der Wiederbesetzer war während dieser Zeit drei Monate krank mit Krankengeldbezug.
Gilt die Zeit des Krankengeldbezugs trotzdem als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?

Wenn das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet wurde, gilt die gesamte Zeit (auch die Zeit des Krankengeldbezuges) als sozialversicherungspflichtig

hallo cybers,
ja, in diesem fall gilt der kg-bezug als sozialversicherungspflichtig, zwar beitragsfrei, aber sv-pflichtig.
lg
atuedde

Ja die Beschäftigung ruht nur während Bezug von Krankengeld.