Sozialversicherungspflicht

habe eine frage zur versicherungspflicht.

versicherungsfreie personen bleiben auch versicherungsfrei, wenn sie nach vollendung des 55. lebensjahres versicherungspflichtig werden und keine 5 jahre vorversicherungszeit in der GKV nachweisen können.
leistungsbezieher nach dem SGB II werden nach dem 55. lebensjahr versicherungspflichtig.
wie ist es jetzt, wenn ein versicherungsfreier über 55 jähriger sozialhilfeempfänger wird nach dem SGB XII?
reihenfolge der leistungsbezüge wäre doch hier zuerst mal nach dem SGB III, dann SGB II, und dann SGB XII, oder?? also wird der doch schon ab SGB II pflichtig, oder?

in meinem neuen SGB KV I fehlt das neue SGB XII und das alte BSHG ist von der Firma HAARFELD weggenommen worden und in § 6 Abs. 3a steht nur was von ALG II beziehern aber nichts vom SGB XII.

liebe grüße

makea

Hallo makea,
mit @günter signalisierst Du, dass Du nur von Günter eine Antwort haben möchtest und nichts vom Verstand der anderen Leute hältst. O.K., das ist Deine Sache. Aber warum schickst Du ihm dann nicht eine E-Mail, sondern postest hier im Forum?
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

hallo @ ulf,

vielleicht interessiert das ja auch andere leute?
drum. was könnt ich dich denn speziell mal fragen???

gruß

makea

…nichts vom Verstand der anderen
Leute hältst.

diese unpassende aussage hast du aufgestellt, nicht ich.

wenn du fit im sozialversicherungsrecht bist, dann sag du mir doch die antwort, wenn du dich durch „@günter“ benachteiligt fühlst.

gruß

makea

Hallo Makea,
melde mich am Montag - SGB XII ?? - da hab ich bisher noch nix mit zu
tun gehabt.
Gruss

Günter

mit @günter signalisierst Du, dass Du nur von Günter eine
Antwort haben möchtest und nichts vom Verstand der anderen
Leute hältst. O.K., das ist Deine Sache. Aber warum schickst
Du ihm dann nicht eine E-Mail, sondern postest hier im Forum?

diese unpassende aussage hast du aufgestellt, nicht ich.
wenn du fit im sozialversicherungsrecht bist, dann sag du mir
doch die antwort, wenn du dich durch „@günter“ benachteiligt fühlst.

vielleicht interessiert das ja auch andere leute?
drum. was könnt ich dich denn speziell mal fragen???

Hallo makea,
ich schreibe etwas langsamer, damit Dir mehr Zeit zum Lesen bleibt. Mein Hinweis hat nichts mit einer persönlichen Betroffenheit zu tun.
Günter hat in einigen Gebieten seine Fachkompetenz bewiesen. Wenn Du nur seine Meinung haben möchtest, dann schreibe ihn bitte direkt per E-Mail an. Oder verstehst Du den Sinn dieses Forums nicht? Frage an alle -> Antwort.
Das Besondere an einem Forum ist, dass Fragen von einer breiten Masse beantwortet werden können. Einzelne Antworten sind manchmal nicht hilfreich oder sogar falsch. In w-w-w werden diese dann auch meist korrigiert. W-w-w hat auch noch die Expertensuche. Dort kannst Du Deine Anfragen auch personengenau platzieren.
Bevor die Diskussion an dieser Stelle noch in Richtung Blockwart und Brettpolizei geführt wird, verweise ich auf meine E-Mail-Adresse.
Ich habe Dir benannt, was mir nicht gefällt. Entschuldige meine Meinung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

hi @ ulf,

in deiner vita steht, dass du planer von irgendwas bist. hast du mehr ahnung vom SGB? mehr als günter, der seit fast 40 jahren berufserfahrung hat? wenn du mir eine bessere antwort als günter geben kannst, dann lass doch mal hören.
ich gebe die frage hiermit offiziell an dich weiter. dazu hast du nämlich noch gar nix gesagt. du hast meine frage bis jetzt nur für deine gekränkte eitelkeit benutzt.

… verweise ich auf
meine E-Mail-Adresse.

du glaubst doch nicht im ernst, dass ich dir jetzt eine e-mail schicke… nee, du hast angefangen mit moppern.

ich hoffe doch, dass es dir nun besser geht, da du mir deine meinung so eindringlich gegeigt hast.
glückwunsch, du bist nämlich der erste, der sich daran stößt, wenn ich günter was frage. niemand hat sich bis jetzt daran so hochgezogen wie du, dass man von Hamburg aus die alpen glühen sieht.

wenn ich günter was fragen will, was das sozialversicherungsrecht betrifft, dann mache ich das hier im forum. er ist experte für das SGB und außerdem gibt günter mir keine falschen antworten. von günters antworten profitiere nicht nur ich, sondern auch alle anderen leser, die es evtl. sogar selbst betrifft oder betreffen könnte.

oder hast du vielleicht ein problem mit günter oder mit mir? dann mußt du uns das in dem dafür vorgesehenen brett mitteilen. du kennst dich doch hier so gut aus :wink:

P.S. von weiteren @ulf´s möchte ich hiermit abstand nehmen.

mit freundlichem glück auf

makea

@Mod
im ALK-Brett habe ich einen Thread geschrieben, wo diese oT-Diskussion sicher besser aufgehoben ist. Ich bitte Dich, den Teilthread abzuschließen, aber nicht zu löschen. Sonst fehlt der Bezug im ALK-Brett.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Hallo Makea,
wenn ich das so richtig lese, befasst sich das SGB XII mit den
Leistungen der Sozialhilfe. Da wird auch von der Übernahme der
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Weiterversicherte
gesprochen. Diese Versicherung kann bei der GKV aber auch bei der
PKV bestehen. Ein Wechsel von der PKV oder ein Beitrittsrecht
zur GKV hat der Personenkreis der über 55jährigen durch dieses
SGB XII. nach meinem Dafürhalten nicht.

Gruss

Günter