Hallo liebe Wisser,
ein Student ist neben seinem Studium als geringfügig Beschäftigter tätig. Weil er gute Arbeit geleistet hat, soll er demnächst über 400 Euro (475 Euro) erhalten. Der Arbeitsvertrag wird zunächst für 6 Monate verlängert.
Jetzt treffen zwei Pflichtversicherungstatbestände aufeinander (studentisch pflichtversichert und als Arbeitnehmer in der Gleitzone pflichtversichert).
Ich konnte im 5. Sozialgesetzbuch keine Regelung finden, welcher Pflichtversicherungstatbestand spezieller ist, also den allgemeineren verdrängt.
Für einen Tipp wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Felix
Hallo,
bitte von der zuständigen Krankenkasse prüfen lassen ob hier
die Studeteneigenschaft obder die Arbeitnehmereigenschaft überwiegt.
Die Prüfung hat zum Ergebnis entweder weiterhin die studentische
pflichtversicherung oder die Pflichtversicherung als Arbeitnehmer.
Sollte der Betreffende derzeit noch in der Familienversicherung sein,
wird er in jedem Falle wegen Überschreitung der Einkommensgrenzen aus dieser Familienversicherung ausscheiden . ab dann gilt dann das
Eingangs erwähnte.
Gruss
Czauderna
Hallo,
ist das nicht Werbung für eine spezielle Kasse und haben wir hier
nicht genug eigene WWW-Experten. Ich meine, ich kann auch zu
jeder Frage einen passenden Link setzen.
Gruss
Czauderna
http://212.227.101.181/aok/indexphp.php?page_id=inte…
hilft weiter!