Sozialversicherungspflicht

Hallo,

folgender hypothetischer Fall:

Ein Student, der den vollen Krankenkassenbeitrag zahlt, also nicht mehr studentisch versichert ist, zahlt im Monat ca. 145 EUR an seine Krankenkasse. Diese wird vom Konto abgebucht. Also nicht vom Gehalt der Nebentätigkeit.

Dieser Student ist nicht sozialversicherungspflichtig, weil er sich an die Auflagen hält (nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, etc), plant nun aber, eine zweite Nebentätigkeit aufzunehmen. Hierfür plant er, sich voll sozialversicherungspflichtig bei Arbeitgeber A zu melden. Arbeitgeber B läuft auf Lohnsteuerklasse VI, mit einem Verdienst von 400 Euro. Die geleisteten Stunden in der Woche seien insgesamt 30 - 32. Die Fragen:

Nach Recherchen stellt die Person fest, dass sie, nach Umstellung auf volle Sozialversicherungspflicht, viel besser dasteht, was das Gehalt bei Arbeitgeber A angeht. Vorher waren es 145 Euro, und nun nur noch ein wenig mehr als die Hälfte für die Krankenkasse (nach Abzug aller versicherungspflichtigen Zweige) -> Kann das sein, oder gibt es hier einen Denkfehler?

Für Arbeitgeber B muss nun noch Lohnsteuer gezahlt werden. Aber, muss der Student für den zweiten Job auch nochmal alle sozialversicherungspflichtigen Beiträge leisten? Oder ist alles abgegolten durch die Abgaben bei Arbeitgeber A?

Vielleicht hat ja jemand eine Anregung hierzu.

Grüße

Lutz

Hallo,
wenn eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung vorliegt
kann nebenher eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (400,00 € Job)
ausgeübt werden, d.h. aus der Hauptbeschäftigung werden Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil (Gleitklausel) abgeführt, aus der geringfügigen Beschäftigung nur die
Pauschale durch den Arbeitgeber.
Das war es !!

Gruß
Czauderna