Hallo.
Wie sieht es denn mit der sozialversicherungspflicht bei leitenden
Angestellten / Geschäftsführern aus?
Viele Grüße und Danke!
Hallo.
Wie sieht es denn mit der sozialversicherungspflicht bei leitenden
Angestellten / Geschäftsführern aus?
Viele Grüße und Danke!
Hallo,
leitende Angestellte sind ersteinmal immer SV Pflichtig (wegen der Angestelltentätigkeit). Die Krankenversicherung kann jedoch, bei Überschreiten der Jahresarbeitentgeltgrenze (3x hintereinander) zu einer freiwilligen GKV oder PKV werden. Alle anderen Sozialversicherungen sind immer Pflicht.
Der Geschäftsführer ist ebenfalls pflichtig. Ausnahme ist hier der Gesellschafter/Geschäftsführer. Dieser kann unter Umständen SV frei sein. Hier hilft eine Statusfeststellung, die von der Krankenkasse durchgeführt wird.
Grüße
Lars Grimm
das ist aber der Gesellschafter-Geschäftsführer ( in Personalunion ) nicht Gesellschafter/Geschäftsführer ( das / würde hier ja oder bedeuten )
Hallo,
richtig… ich hatte nicht daran gedacht, dass ein / oder ein - in diesem Fall soviel ausmacht
Grüße
Lars Grimm
Hallo,
hier die genauen Angaben zur Statusfeststellung. Das Verfahren wird durch die Deutsche Rentenversicherung durchgeführt.
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10922/SharedDocs/de/Inhalt/02 Rente/02 vor der rente/03__statusfeststellung/statusfeststellung.html)
Wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer mindestens 50% Firmenanteile besitzt, gilt er als Selbständiger in der Sozialversicherung. Alle anderen Fälle werden im Einzelnen geprüft.
Gruß
RHW