Sozialversicherungspflicht

Lieber Experte,

ich habe einen 400-Euro-Job. Einmalig wird nun ein zusätzlicher Betrag durch einen anderen Auftraggeber auf meinem Konto eintrudeln. Meine Frage: entsteht dadurch eine Sozialversicherungspflicht, obwohl das ganze einmalig ist? Falls ja: kann man das verhindern, indem z.B. dieser Betrag erst im Januar überwiesen wird und nicht mehr in diesem Kalenderjahr?

(Und wie sieht das steuerlich aus - da sind Einmalzahlungen frei, oder…? Oder müsste ich wegen dieser einen Zahlung eine neue Steuernummer für freies Arbeiten beantragen…?)

Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Guten Tag,
aus welchem Grunde wird vom „Auftraggeber“ eine Zahlung geleistet?
Auchg aus einem Arbeitsverhältnis?
Oder aus selbständiger Tätigkeit?
Danke.
Mit freundlichem Gruß
Harald Wesely

Hallo,
Einmalzahlungen sind grundsätzlich nicht steuerfrei!
Haben Sie denn ein geringfügiges Beschäftigungs-verhältnis bei dem „anderen“ Auftraggeber?
Wenn nein, würde ich da garnichts machen. Ist zwar nich ganz korrekt aber kommt so gut wie nie auf. Wenn doch, müssen Sie eben nachzahlen. Aber eher unwahrscheinlich.
Wenn Sie ein geringfügiges, angemeldetes Beschäf-tigungsverhältnis bei dem „anderen“ Auftraggeber haben ist der ganze 400,–Euro Job im Eimer. Zwei gehen nicht! Dann wäre der zweite Job steuer- ind sozialversicherungspflichtig.
Eudemos

Guten Abend,

die einmalige Zahlung dürfte keine Sozialversicherungspflicht zur Folge haben. Wenn das Geld aus dem 400,00 € Job kurzfristig über der Grenze liegt, kann man ja von keiner regelmäßigen Zahlung ausgehen.

Im Gesetz heißt es, dass die Zahlungen regelmäßig über 400,00 € liegen müssen. Die endgültige Beurteilung trifft allerdings der Arbeitgeber (dieser steht später auch dafür grade).

Zur Steuer kann ich leider keine Antwort geben.

Freundliche Grüße

Jan

Hallo!

Ich bin mir nicht sicher, ob Du Dich mit Deiner Frage auf die deutsche oder österreichische Rechtslage beziehst, ich kann nämlich nur für Österreich sprechen:

Handelt es sich bei den zusätzlichen (einmaligen) EUR 400,00 um ein Gehalt als Dienstnehmer oder ist das ein Verdienst aus selbständiger Tätigkeit?

Falls Du als Dienstnehmer diesen Betrag bekommst, ist dieser Betrag auch sozialversicherungspflichtig. Wenn Du diesen Betrag erst im Jänner 2012 bekommst, ist er eben im Jahr 2012 für die Sozialversicherungsabgaben heranzuziehen. Es spielt also keine Rolle, wann die zeitliche Lagerung der Zahlung ist!

LG, Hannes

hallo,
ist es lohn aus einer angestelltentätigkeit oder ist es freiberuflich? wenn freiberuflich = egal, wenn lohn = auch egal, wenn nur kurzfristig, d.h. bis zu 50 arbeitstage im jahr. eine dauerhafte geringfügige beschäftigung = 400-euro-job, wird durch eine zusätzliche kurzfristige beschäftigung bei einem anderen arbeitgeber nicht sozialvers.pfl.
steuerlich kann das alles anders aussehen…bitte einen experten befragen.
freundliche grüße
heiko wetjen

Hallo werweis,

um eine genaue Auskunft zu geben, müsste ich wissen, warum von einem anderen Auftraggeber Geld eintrudelt. Handelt es sich dabei um ein zweites geringfügiges Beschäftigungsverhältnis oder was?

Im Gesetz ist ganz klar beschrieben, es tritt Versicherungspflicht ein, wenn die 400,-- EUR Grenze
überschritten wird.

Beide Arbeitgeber haften Gesamtschuldnerisch, d.h., wenn bei einer Beitragsnachberechnung der eine nicht bezahlen kann, ist der andere dran.

Ob dann Steuer anfällt oder nicht, hängt von der Steuerklasse ab. Auch da bräuchte ich nähere Angaben.

MfG
Frankie