Lieber Experte,
ich habe einen 400-Euro-Job. Einmalig wird nun ein zusätzlicher Betrag durch einen anderen Auftraggeber auf meinem Konto eintrudeln. Meine Frage: entsteht dadurch eine Sozialversicherungspflicht, obwohl das ganze einmalig ist? Falls ja: kann man das verhindern, indem z.B. dieser Betrag erst im Januar überwiesen wird und nicht mehr in diesem Kalenderjahr?
(Und wie sieht das steuerlich aus - da sind Einmalzahlungen frei, oder…? Oder müsste ich wegen dieser einen Zahlung eine neue Steuernummer für freies Arbeiten beantragen…?)
Herzlichen Dank für Ihre Antwort!