Hallo Zusammen,
ich bin neben meinem Studium für 80 Stunden im Monat als studentische Hilfskraft beschäftigt. Der Verdienst liegt zwischen 401,00 und 800,00 Euro. Dazu übe ich eine geringfügige Beschäftigung (400-Euro-Job) aus. Ich habe beide Arbeitgeber über den jeweils anderen informiert.
Zu meiner Frage: Zur Zeit zahle ich nur Rentenversicherungsbeiträge und bin als Studentin krankenversichert. Ist das so korrekt? Ich hatte mit der vollen Sozialversicherungspflicht gerechnet. Wem melde ich ggf., dass ich falsch eingestuft wurde?
Schöne Grüße und vielen Dank
Yasmin
Hallo,
da gibt es nur einen Weg - zu deiner Krankenkasse gehen und dort
den Fall schildern - Die Kasse kümmert sich dann.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo,
es ist aber richtig. ich habe öfter studentische Hilfskräfte - und das läuft exakt so - RV ja, KV nein, wenn noch Pflichtversicherung als Student!
Thorulf Müller
Hallo Yasmin
empfehle dir ebenfalls den Weg zur Krankenkasse. Als Stundentin bist du nicht versicherungspflcihtig wenn dein Studium im Vordergrund steht. Dazu gibt es einige Kriterien. Die Erläuterung spare ich mir.
Nimm deine Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen und lasse dich von deiner Krankenkasse beraten. Sofern die KK gut arbeitet und die Meldung des AG schon da ist, müsste sowieso eine Prüfung durch die KK auf dich zukommen. Wir machen das jedenfalls so! AG machen nämlich zu viele Fehler und wir müssen feststellen was für dich gilt. Versicherung als AN oder als Student.
Bleib fröhlich.
Andi
Hallo Thorulf,
vorsicht, vorsicht - hier handelt es sich um einen unbefristeten
Job über 401,00 und einen 400,00 € Job - da kann durchaus
Versicherungspflicht als Arbeitnehmer vorliegen - es kommt hier auf die
persönlichen Verhältnisse an.
Natürlich kann es auch bei der studentischen Pflichtversicherung verbleiben, aber das können wir von hier aus nicht abschliessend
beurteilen - deshlab ist Andis und mein Rat schon okay.
Gruss
Günter
kT: Vielen Dank euch allen!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]