Guten Tag,
Wie sieht es mit der Sozialversicherungspflicht aus, wenn jemand in Österreich einen Arbeitsvertrag bis 09/2010 hat (österr. Rentenversicherung, Krankenversicherung etc. wird zu 100% bezahlt) und ab März 2010 in Deutschland einen weiteren Arbeitsvertrag annimmt?
Kann sich diese Person in Deutschland für 03/2010 bis 09/2010 von der Sozialversicherung und Krankenversicherung befreien lassen? Oder muss in beiden Ländern die Sozialversicherung und Krankenversicherung bezahlt werden?
Besten Dank für Antworten!!!
Hallo,
ja, er muss für beide Arbeitsverhältnisse die geforderten Versicherungen haben.
Gruß
Czauderna
Hallo,
ja, er muss für beide Arbeitsverhältnisse die geforderten
Versicherungen haben.
Gruß
Czauderna
Besten Dank für die Antwort. Noch eine Nachfrage:
Bei der Rentenversicherung wird auch später doppelt Rente fällig. Bei der Krankenversicherung wird jedoch nur doppelt gezahlt. Eine österreichische KV (Beitragsgrenze wurde erreicht) liegt schon vor. Muss noch eine deutsche KV abgeschlossen werden obwohl die Familie in Österreich bereits den vollen KV-Beitrag zahlt?
P.S.: Hätte man in Deutschland 2 Arbeitsverträge und würde bereits mit dem 1. Arbeitsvertrag die KV-Beitragsgrenze überschreiten, so müsste kein 2. KV abgeschlossen werden. Hier ist doch bestimmt etwas optimierbar.
Hallo,
nun, das deutsche Beschäftigungsverhältnis wird nach deutschem Sozialversicherungsrecht beurteilt, d.h. liegt man mit seinem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zahlt man den Höchstbetrag.
Ich kenne mich nun nicht im oesterreichischem Sozialversicherungsrecht aus, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass die dortige Gebietskrankenkasse trotz bestehender Versicherungspflicht auf die Beitragszahlung verzichtet, nur weil in Deutschland bereits der Höchstsatz gezahlt wird.
Umgekehrt wäre das mit Sicherheit nicht so - wenn hier Versicherungspflicht bzw. Pflicht zur Versicherung besteht, dann muss auch entsprechend gezahlt werden.
Mit der Versicherung der Familie läuft es etwas anders. Wenn die Familie nicht in Deutschland wohnt und in Oesterreich versichert ist, dann leistet die oesterreichische Krankenkasse - bestünde ich Oesterreich keine Krankenversicherung würde die deutsche Kasse im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen leisten.
In Deutschland ist die Familienversicherung kostenlos - in Oesterreich weiß ich es nicht.
Gruß
Czauderna
Hallo Guenter,
inhaltlich stimme ich dir zu. Es gibt jedoch eine Möglichkeit die deutsche KV-Versicherungspflicht zu vermeiden.
Wenn in den letzten drei Jahre (2007, 2008, 2009) die Entgelte in Österreich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gelegen haben und im Jahre 2010 insgesamt in Österreich u. Deutschland über der Grenze liegen, dann besteht bei Arbeitsaufnahme Versicherungsfreiheit in der KV und Pflegeversicherung.
Die deutschen Krankenkassen haben nämlich in einem Rd-Schreiben vom 8.3.2007 (RdSchr. 07d) festgestellt, dass der Begriff des Jahresarbeitsentgeltes gebietsneutral ist und die Beschäftigung in anderen Ländern anzurechnen ist (Ziffer 5.4.1. Abs. 2). Einfach mit Hinweis auf diese Grundlage die Versicherungsfreiheit bei der KK feststellen lassen.
(Anmerkung: Jahresentgeltgrenze 2009 = 48.600 €, 2010 = 49.950 €)
Gruß Woko
Hallo Woko,
ja, vielen Dank - siehst Du - ich hab gar nicht gewusst das es in Oesterreich auch eine Versicherungspflichtgrenze gibt.
Ist doch immer gut für das Forum mehrere Experten zur Verfügung zu haben.
Gruß
Guenter
Besten Dank nochmals für die guten Informationen. Österreich funktioniert dem Grunde nach hinsichtlich KV und RV sehr ähnlich zur deutschen SV. Es gibt ähnlich hohe Beitragsbemessungsgrenzen.
Das mit der KV-Freiheit ist natürlich wieder kompliziert, da ich bis 09/2008 in der deutschen privaten KV war. Wenn ich wieder in die private KV gehe, muss ich wahrscheinlich trotzdem die österreichische gesetzl. KV beibehalten. Ob ich in Deutschland KV-freigestellt werde, ist demnach tendenziell unwahrscheinlich.
Hallo,
ja, vielen Dank - siehst Du - ich hab gar nicht gewusst das
es in Oesterreich auch eine Versicherungspflichtgrenze gibt.
Ob es in Österreich eine Versicherungspflichtgrenze gibt, ist mir nicht bekannt. Das war auch nicht meine Aussage, sondern dass die Entgelte in Österreich auf die „deutsche“ Entgeltgrenze angerechnet werden. Mit der Folge, dass ggfls. in Österreich weiterhin Versicherungspflicht und in Deutschland Versicherungsfreiheit besteht.
Gruß Woko