Wenn man zwischen Abitur und einem Praktikum, welches mit Entgelt unter 400 € bezahlt wird, Ferienjobs macht, Was ist da mit der Sozialversicherungspflicht?!?
Das Praktikum soll nicht zum Studium gehören…
Nehmen wir an, man macht 2 Ferienjob, wobei die Arbeitstage zusammen unter 50 Tage betragen.
Das Praktikum, welches ein halbes Jahr gehen soll, liegt auch unter den 400 €.
Dürfen in den Ferienjob, die Sozialversicherungsbeiträge einbehalten werden?
Darf man als Sozialversicherungspflichtig angemeldet werden?
Nehmen wir an, man macht 2 Ferienjob, wobei die Arbeitstage
zusammen unter 50 Tage betragen.
Das Praktikum, welches ein halbes Jahr gehen soll, liegt auch
unter den 400 €.
Jetzt werden zwei Sachen durcheinander gewürfelt. Entweder kurzfristig oder geringfügig. Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun. Aber wenn die Zeitgrenzen bereits ausgeschöpft sind, stellt sich die Frage mit der Kurzfristigkeit gar nicht mehr.
Dürfen in den Ferienjob, die Sozialversicherungsbeiträge
einbehalten werden?
Rum wie num, ob nun Praktikum oder nicht, nach der gängigen Meinung sind hier ganz normal die Einkommensverhältnisse maßgeblich, also wenn unter 400 Euro, dann ist es eine geringfügige Beschäftigung.
Ich persönlich vertrete aber die Meinung, dass es durch aus zulässig sein kann, diese Person pflichtig abzurechnen, quasi wie ein Azubi. Im SGB ist nicht verbindlich definiert, was eine Berufsausbildung ist. Ob es nur eine ist, wenn sie den Erfordernissen des BBiG entspricht oder ob die bloße Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten, etc. ausreicht, um eine Art Ausbildung zu begründen. Von daher fände ich es auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer pflichtig abgerechnet wird. Aber das ist meine persönliche Meinung, die keinen Anspruch auf Gültigkeit erhebt.
Darf man als Sozialversicherungspflichtig angemeldet werden?