Ab welcher Summe oder Stundenzahl wird eine Nebentätigkeit auf Honorarbasis neben einer Vollzeit-Feststelle sozialversicherungspflichtig, wenn sie in einem anderen Arbeitsfeld ausgeübt wird als die hauptamtliche Feststelle?
Hallo,
schau mal hier:
[http://www.minijob-zentrale.de/DE/0__Home/navNode.ht…](http://www.minijob-zentrale.de/DE/0 Home/navNode.html? nnn=true__lang=DE)
Hallo,
die Stundenzahl spielt keine Rolle. Bis zu einem monatlichen Bruttoeinkommen von 400 € gilt es als geringfügige Beschäftigung. Hier muss der Arbeitgeber pauschale RV- und KV-Beiträge, sowie Pauschalsteuer zahlen.
Die Formulierung Honorar lässt den Schluss zu, dass es sich nicht um eine Arbeitnehmertätigkeit sondern um eine selbständige Tätigkeit handelt. Solange diese nicht hauptberuflich ausgeübt wird, hat das Einkommen hieraus keine Auswirkung auf die Sozialversicherung.
Gruß Woko