Sozialversicherungspflicht bei Selbständigen

Hallo,

nachdem ich mich noch mal über das Thema Scheinselbständigkeit informiert habe, bin ich auch noch auf den „versicherungspflichtigen Selbständigen“ gestoßen (regelt §2 Abs. 1 Nr. 9 SGB). das sind ja nun mal klare und verständliche Aussagen.

Nun mal angenommen, die Aussagen der obigen gesetzlichen Regelung treffen auf einen Herrn X zu. Er wäre seit ca. 9 Jahren auf diese Weise tätig. Scheinselbständigkeit greift eher nicht (z.B. eigene Homepage, investiert eigene Mittel…)und nun ist er furchtbar erschrocken, dass er vielleicht gegen geltendes Recht verstoßen hat und meldet die Sachlage der Rentenversicherung. Was hat er zu befürchten, wenn wir annehmen, dass er keine Beiträge zur RV bezahlt hat, jedoch Mitglied der GKV ist?

Muss er 'ne fette Strafe zahlen (wenn ja, wie fett?)?

Was muss er nachzahlen?

Muss sein Hauptauftraggeber (Wir unterstellen mal, dass er in den vergangenen 9 Jahren zu 95 % für einen Auftraggeber beschäftigt war)auch Strafe zahlen bzw. Beiträge nachzahlen?

Vielen Dank & viele Grüße

felicia

Muss er 'ne fette Strafe zahlen (wenn ja, wie fett?)?

Nö.

Was muss er nachzahlen?

Die Beiträge, die fällig gewesen wären. Ich kenne einen selbstständigen Lehrer, von dem wurden 36.000 € nachgefordert (in Raten natürlich).

Muss sein Hauptauftraggeber (Wir unterstellen mal, dass er in
den vergangenen 9 Jahren zu 95 % für einen Auftraggeber
beschäftigt war)auch Strafe zahlen bzw. Beiträge nachzahlen?

Beim versicherungspflichtugen Selbstständigen vermutlich nicht, aber arbeitnehmer-ähnlichen Selbstständigen kann das anders aussehen.