Meine Ehefrau ist (Vollzeit-) Angestellte in meinem Betrieb. Sie hat dieselben Rechte und Pflichten wie meine anderen Angestellten , wird nach Stunden bezahlt, bedient die Stechuhr - kein fake ( sowas solls ja geben)
Meine Frage : Muss ich für sie neben der Renten- und Krankenversicherung wirklich auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichten ??
Ich hab mal gelesen, dass sie - als Unternehmergattin - im Falle des Eintritts einer Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen der Bundesanstalt für Arbeit hätte.
Wenn das stimmt, wie kann dann eine Versicherungspflicht entstehen ??
Hallo Vac,
das wäre mir komplett neu. Wenn deine Frau aus deinem Betrieb entlassen wird und sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, dann hat sie im Fall anschließender Arbeitslosigkeit auch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nämlich ALG I, das wird unabhängig vom Einkommen anderer Familienmitglieder bis zu max. 12 Monaten gezahlt (ab einem bestimmten Alter auch etwas länger).
VG
Kerstin
Hallo mistervac,
wenn Deine Ehefrau bei Dir angestellt ist, muss sie m. E. auch in die ALV einzahlen. Wird sie dann arbeitslos, müsste sie aber genau wie in jeder anderen Tätigkeit Ansprüche erworben haben.
LG Lotte
Hi,
Ich gehe davon aus das deiner Frau läuft wie alle Andere mitarbeiter. Um genauer zu sein solltest du deiner Anfrage an eienr Experten für Steuerrecht usw richten. Ich bin ehrfür Arbeitsrecht zuständig (Betriebsrat)