Sozialversicherungspflicht Freiberufler

Hallo,
jemand wird sich als freiberuflicher Journalist „verdingen“. Sein Auftraggeber - ein Verlag - verlangt in dem Projektvertrag bei erster monatlicher Rechnungsstellung den Nachweis, dass der Auftragnehmer seinen Sozialversicherungspflicht nachkommt.
Bis dato ist die betreffende Person - nach Abschluss des Studiums - freiwillig bei der GKV versichert.

1.) Welche diesbezüglichen Pflichten hat der Freiberufler überhaupt ?

2.) Sollte keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen : „Lohnt“ sich eine freiwillige Mitgliedschaft dort überhaupt, oder wäre man besser beraten, an Stelle dessen eine private Rentenversicherung abzuschließen ?

Vielen Dank für Hinweise
Gruß
Karl

Hallo Karl!

Angehörige der schreibenden Zunft sind in der Künstlersozialkasse versichert. Das ist nach meiner Kenntnis die preiswerteste Methode der soz. Absicherung, die es überhaupt gibt. Dabei zahlt der Versicherte wie ein Angestellter nur die Hälfte der Beiträge zur KV und RV. Bei Angestellten zahlt den Rest der Arbeitgeber, bei Mitgliedern der Künstlerkasse kommt die andere Hälfte m. W. aus der Staaatskasse.

Meine Auskunft mußt Du bitte mit spitzen Fingern anfassen, denn über fundierte Sachkenntnis verfüge ich auf dem Versicherungsfeld nicht.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
ja, der Wolfgang hat da recht, als freiberuflicher Journalist ist
man u.U. künstlerisch tätig und unterliegt deshalb der Künstlersozialversicherungspflicht, allerdings trifft die Künstlersozialversicherung die endgültige Entscheidung über die Zugehörigkeit. Wende dich dorthin (Adresse unter Google feststellen).
Gruss
Günter Czauderna