Sozialversicherungspflicht für Handwerker

Hallo,

ein selbständiger Handwerker möchte gerne aus der Rentenversicherung heraus und das Geld selber für die Zukunft investieren.

Gibt es dazu eine Möglichkeit, wenn inzwischen einige Jahre eingezahlt wurde?

Zählen nur die Jahre selbst- und unselbständiger Arbeit oder auch z.B. die Zeiten eines Studiums?

Hallo.

Das Sie 18 Jahre eingezahlt haben müssen wissen Sie, richtig?

Dann gilt folgendes:

Auf die 18 Jahre sind sämtliche für den Handwerker anrechenbaren Pflichtbeitragszeiten auch außerhalb der Handwerkertätigkeit anzurechnen (z. B. Pflichtbeiträge auf Grund einer Beschäftigung, Berufsausbildung, Kindererziehung, nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit, Wehrdienstleistungen).

Viele Grüße aus Saarbrücken
Claude Burgard
Unabhängiger Finanz- und Versicherungsvermittler
http://www.versicherung-saarbrücken.de

Das Sie 18 Jahre eingezahlt haben müssen wissen Sie, richtig?

Ich würde ja niemals eine Sozialversicherungs-Rechtsberatung erwarten, es geht hier nur um ein Beispiel.

Aber danke für die Informationen!

Ich würde ja niemals eine Sozialversicherungs-Rechtsberatung
erwarten, es geht hier nur um ein Beispiel.

Sowas würde ICH auch niemals tun, den ich bin kein Anwalt und darf dies deshalb garnicht …

Aber danke für die Informationen!

Sehr gerne!