Sozialversicherungspflicht für Nebenbeschäftigung

Hallo,

A sei ein normal sozialversicherungspflichtig Beschäftiger. Zusätzlich zu seiner Hauptbeschäftigung nimmt er noch eine Nebenbeschäftigung auf, in der er einen Betrag von mehr als €400 / Monat verdient. Natürlich muss A diese Zusatzeinkünfte versteuern. Sind die Zusatzeinkünfte aber auch zusätzlich sozialversicherungspflichtig? Und wenn ja, dann in allen 4 Sozialversicherungen? Zum Beispiel würde die Arbeitslosenversicherung m.E. keinen Sinn machen, denn wenn A diesen Nebenjob verliert, ist er ja nicht arbeitslos und erhält aus ihr auch keine Leistungen.

Sei nun B ein Rentner, der keiner Hauptbeschäftigung mehr nachgeht außer genauso einer Nebenbeschäftigung wie oben bei A geschildert. Wie stellt sich hier die Situation dar, sind die Einkünfte sozialversicherungspflichtig? Und wenn ja, wie ist es hier z.B. mit der Rentenversicherung (er ist ja bereits Rentner)?

Wäre toll, wenn Ihr mir hier ein paar Hinweise geben könntet. Vielen Dank im Voraus!

Hallo !

Ja,ab 401 € wäre dieser Zweitjob voll sozialversicherungspflichtig.
Allerdings gibts eine Erleichterung,mit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Kosten sparen können.
Im Bereich 401 bis 800 € wird das sozialabgabenpflichtige Einkommen „künstlich“ mit einem Faktor(jährlich anders) verringert.

Beispiel: 401 €, rechnerisch kommt es da auf ca. 300€,aus dem dann die Beiträge berechnet werden. Und dann wird es noch getrennt verteilt,nicht halb und halb. Arbeitnehmer bekommt weniger abgezogen. ! Je weiter der Lohn sich den 800€ nähert,umso höher werden die Beitragsanteile.

Allerdings sind die Rentenbeiträge dann auch nicht aus dem vollen Lohn (hier 401€,sondern nur aus ca. 300€ berechnet,das schmälert die Rente). Man kann das m.E. eigens zuzahlen(wie beim 400€-Minijob)

Beim Rentner wäre es genauso,voll abgabenpflichtig,es kann sich auf die Rente auswirken,wenn noch nicht 65 J.

Das man alle Sozialabgaben zahlen muss ist aber klar,auch Arbeitslosenversicherung.

mfG
duck313

Hallo,

im Falle A ist alles SV-pflichtig.

Es kommt bei der Sozialversicherung ja nicht nur darauf an, ob es für den einzelnen sinnvoll ist, sondern dass jeder Versicherte auch entsprechend seiner Leistungsfähigkeit zu Beiträgen herangezogen wird.

Im Falle B muss man die Dtails (Art der Rente, Alter ) kennen.

Gruss

Barmer

Hallo!

Alles richtig aber

Allerdings gibts eine Erleichterung,mit der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer Kosten sparen können.
Im Bereich 401 bis 800 € wird das sozialabgabenpflichtige
Einkommen „künstlich“ mit einem Faktor(jährlich anders)
verringert.

Das gilt nicht bei Mehrfachbeschäftigung! Bei Mehrfachbeschäftigung werden die Verdienste aus beiden Beschäftigungen zusammenaddiert und nur wenn man mit der Summe unter 800 € kommt, kommt die Gleitzonenregelung zur Anwednung auf beide Beschäftigungsverhältnisse. Der Faktor der Vergünstigung berechnet sich nach dem zusammenaddierten Entgelt.

Gruß

derschwede77

Zum Beispiel würde die
Arbeitslosenversicherung m.E. keinen Sinn machen, denn wenn A
diesen Nebenjob verliert, ist er ja nicht arbeitslos und
erhält aus ihr auch keine Leistungen.

Doch natürlich!
Schwere Krankheit o.ä. und A verliert beide Jobs -> ALG wird auf Grundlage BEIDER Arbeitsverhältnisse bezogen!

Hallo !

Danke Dir für die Korrektur !
Wenn man es genau überlegt,muss das auch so sein.

MfG
duck313

Hallo,

Ja,ab 401 € wäre dieser Zweitjob voll
sozialversicherungspflichtig.
Allerdings gibts eine Erleichterung,mit der Arbeitgeber und
Arbeitnehmer Kosten sparen können.

nur Arbeitnehmer können Kosten sparen, Arbeitgeber nicht.

Im Bereich 401 bis 800 € wird das sozialabgabenpflichtige
Einkommen „künstlich“ mit einem Faktor(jährlich anders)
verringert.

Das stimmt zwar (für die Berechnung der Gesamtbeiträge), aber die Arbeitgeber-Beiträge werden aus dem vollen Brutto errechnet.

Gruß G