Hallo,
A sei ein normal sozialversicherungspflichtig Beschäftiger. Zusätzlich zu seiner Hauptbeschäftigung nimmt er noch eine Nebenbeschäftigung auf, in der er einen Betrag von mehr als €400 / Monat verdient. Natürlich muss A diese Zusatzeinkünfte versteuern. Sind die Zusatzeinkünfte aber auch zusätzlich sozialversicherungspflichtig? Und wenn ja, dann in allen 4 Sozialversicherungen? Zum Beispiel würde die Arbeitslosenversicherung m.E. keinen Sinn machen, denn wenn A diesen Nebenjob verliert, ist er ja nicht arbeitslos und erhält aus ihr auch keine Leistungen.
Sei nun B ein Rentner, der keiner Hauptbeschäftigung mehr nachgeht außer genauso einer Nebenbeschäftigung wie oben bei A geschildert. Wie stellt sich hier die Situation dar, sind die Einkünfte sozialversicherungspflichtig? Und wenn ja, wie ist es hier z.B. mit der Rentenversicherung (er ist ja bereits Rentner)?
Wäre toll, wenn Ihr mir hier ein paar Hinweise geben könntet. Vielen Dank im Voraus!