Hallo,
zuallererst: vielen vielen Dank für’s Zeitnehmen und Beantworten meiner Frage, ich weiß, dass man sowas in der Regel nicht in zwei Minuten erledigt hat.
Nun zu meiner Frage:
Ich bin in einem großen Medienunternehmen freiberuflich angestellt („bedarfsbeschäftigte Anstellung“) und arbeite auf Lohnsteuerkarte. Heißt, der Arbeitgeber bucht mich, wenn er Bedarf hat und ich Zeit habe und führt für mich Sozialversicherungsbeiträge ab. Weiterhin arbeite ich viel auf Rechnung für unterschiedliche Agenturen/Produktionsfirmen, wofür ich keine Sozialversicherung zahle.
Nun habe ich einen Arbeitsvertrag über eine freie Mitarbeit für eine TV-Produktion im Januar vorliegen und der AG verlangt von mir einen Nachweis der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht bzw. eine entsprechende Antragstellung beim DRB. Angenommen, ich beantrage diesen, betrifft er dann lediglich dieses eine Arbeitsverhältnis? Oder muss ich mit einer generellen Prüfung rechnen? Können mir daraus Nachteile entstehen? Ist es evtl. ratsamer, mich für die Dauer der Produktion befristet fest anstellen zu lassen, um eine Prüfung zu umgehen?
Und jetzt noch einmal:
TAUSEND DANK FÜR IHRE HILFE!
Herzliche Grüße
Sandra