Sozialversicherungspflicht Mitarbeitende Ehefrau

Hallo, habe folgende Frage und würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Jemand ist seit einigen Jahren freiberuflich im Bereich Dienstleistungen selbständig.

Die Ehefrau möchte gerne in dem Unternehmen mitarbeiten. Da aber beide eine ähnliche Ausbildung haben, treten diese beim Kunden zT gemeinschaftlich auf und wirtschaften sozusagen in die gemeinsame Tasche. Ein Gehalt zahle wird der Ehefrau nicht gezahlt. Es besteht wohl eine Gütergemeinschaft und somit trägt jeder auch das unternehmerische Risiko zur Hälfte.

Ein Steuerberater könnte der Meinung sein, dass jetzt kein freiberufliches Einzelunternehmen mehr existiert, sondern fortan eine GbR mit zwei Gesellschaftern gebildet wird. Jeder ist also für sich selbständig und somit auch jeder sozialversicherungspflichtig. Wer kann eine Info dazu geben, ob der Steuerberater im Recht ist?

Hallo,
Steuerrecht unterscheidet sich vom Sozialversicherungsrecht.
So, wie geschildert liegt für die Ehefrau kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vor. wenn nun die Ehefrau beim Ehemann in der GKV familienversichert ist, dann wäre zu prüfen (Einkommensteuerbescheid) wem wie viel Einnahmen zugerechnet werden.
Als Folge wäre dann auch zu prüfen ob auch die Ehefrau als hauptberuflich Selbständig zu beurteilen wäre.
Gruss
Czauderna

Hallo,

wenn beide selbstständig sind, sind beide nicht SV-pflichtig.

Ich verstehe nicht, was der Steuerberater meint.

Gruss

Barmer