Sozialversicherungspflicht/Nachteile berechenbar?

Hallo,

folgende Situation: - Wir wollen zu zweit eine GmbH gründen. - Stammkapitalanteil 70:30 - Beide Gesellschafter sind Geschäftsführer - Der Minderheitengesellschafter hat keine Sperrminorität, ist daher wohl sozialversicherungspflichtig.

Nun meine Frage: Kann man den „finanziellen Nachteil“ des GF mit Sozialversicherungspflicht bemessen?

Mit „Nachteil“ meine ich hier z.B. den erhöhten Aufwand, den er z.B. bei der Altersvorsorge vornehmen muss (unter der Annahme, dass der andere GF seine 20% erfolgsversprechender anlegen kann). Gibt es vielleicht irgendwo einen Vergleich von gesetzlicher vs. privater Altersvorsorge?

Freue mich auf Eure Antworten!

Hallo,

einen dereikten Vergleich gibt nicht zwischen der GRV und PRV!

Wer aber die Wahl hat wird sich in der PRV versichern…!!!

Die Nachteile kann man nicht darstellen aber als GF liegt man doch meistens über der BBG da spielen doch die %e des Stammkapitals keine Rolle!?

Oder habe ich die Frage falsch verstanden??

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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Öffnungszeiten:
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und nach Vereinbarung

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Tut mir leid, ich verstehe die Frage gar nicht. Wo entsteht der Nachteil? Einen Vergleich zwischen gesetzlicher und Privater Altersvorsorge gibt es nicht. Was willst du vergleichen? Eine Private Renten / Lebensversicherung? Das ist ein völlig anderes Prinzip und nicht vergleichbar. Privat würde ich einen Mix aus Sachwerten machen: vermietete Immobilien (keine Fonds), Edelmetalle (Gold, Silber, Platin), Aktienfonds (nicht über eine Versicherung kaufen)und etwas in Private Equity.
Gruß
Dennis

Hallo,

zunächst ein kurzer Hinweis, dass es auch bei dieser Quotierung nicht unbedingt zur sozialverscherungspflicht kommen muss - es kommt u.a. auf die Ausgestaltung der GGF Vertrags an.

Meine Frage:

Ist denn soz vers. pflicht gewünscht oder sollen beide GGF sozialversicherungsfrei sein -

Alles hat seine Vor - und Nachteile.

wir können uns gerne darüber näher unterhalten bzw. maile Ihnen dazu Infos zu.
mfg

Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo Eeprom,

Da bin ich leider überfragt. Ich empfehle die Frage hier zu stellen:

http://www.ihre-vorsorge.de/www.deutsche-rentenversi…

Herzliche Grüße

Bernhard Maurer
http://www.fen-net.de/~ea1448

Hallo,

zunächst ist festzustellen wie hoch der Rentenbeitrag des sozialversicherungspflichtigen GF sein wird.
Das kann bei der Deutschen Rentenversicherung oder beim Versicherunsältesten der Stadt/Gemeinde erfragt werden.
Dann wäre zu berechnen, welche Renten später erreicht wird. Beispiel: der aktuelle Durchschnittswert liegt in West- bei 30660,- € und in Ostdeutschland bei 26040,- €
Bei dieser Höhe erreicht der Zahler einen Punkt, was im Rentenalter zu einer Rentenzahlung in Höhe von West- 27,20 € und Ostdeutschland 24,13 € monatlich führt.

Um einen Nachteil zu berechnen könnte man ein Angebot von der Versicherung einholen.
Dabei sollten die Laufzeit und Beiträge gleich der gesetzlichen sein.
Und es jemand zu befragen der ein objektives, neutrales und das beste Angebot einholen kann, z. B. mich, da ich in einem Maklerbüro arbeite und unabhängig bin.
An Hand des Angebotes kann jetzt festgestellt werden wie viel höher die Rente ausfällt, wenn privat versichert würde.
Als Ausgleich schließt dann die GmbH für den GF eine Rentenversicherung ab. (Steuerlich voll absetzbar und nicht pfändbar!)
Sicherlich gibt es alternative Geldanlagen. Die private Rentenversicherung ist aber eine einfache und vor allem rechtssichere Möglichkeit, da es eine garantierte Grundverzinsung gibt. Eine Rentenversicherung kann klassisch, im Bereich Aktienfonds, im Bereich Sachwerte und im Bereich Immobilien anlegen.
Die Endscheidung liegt hier beim Kunden und seiner Risikobereitschaft.

Gruß

Franjo

Leider kan ich Ihnen nicht weiterhelfen

Hallo,

folgende Situation: - Wir wollen zu zweit eine GmbH gründen. -
Stammkapitalanteil 70:30 - Beide Gesellschafter sind
Geschäftsführer - Der Minderheitengesellschafter hat keine
Sperrminorität, ist daher wohl sozialversicherungspflichtig.
Wie aus dem Profil ersichtlich, werden anonyme Anfragen nicht mehr beantwortet.

Ich bitte um Verständnis

Nun meine Frage: Kann man den „finanziellen Nachteil“ des GF
mit Sozialversicherungspflicht bemessen?

Mit „Nachteil“ meine ich hier z.B. den erhöhten Aufwand, den
er z.B. bei der Altersvorsorge vornehmen muss (unter der
Annahme, dass der andere GF seine 20% erfolgsversprechender
anlegen kann). Gibt es vielleicht irgendwo einen Vergleich von
gesetzlicher vs. privater Altersvorsorge?

Freue mich auf Eure Antworten!

Hallo, das ist nicht mein Fachgebiet

Guten Tag,

die beiden Systeme (Sozialversicherung und private Altersvorsorge) sind nicht miteinander vergleichbar.
Wärend das Sozialsystem ein umlagefinanziertes Instrument ist,
welches ganz andere Bereiche der Absicherung vorsieht - dazu später mhr - ist die private Absicherung ein finanzgedecktes Instrument durch Anlage.

Folgende Leistungen bietet das Sozialsystem, die privat schwer darstellbar sind:

Reha-Maßnahmen (bsp. Kur)
Wiedereingliederungen

Im Gegenzug zur Sozialversicherung ist es möglich eine nahezu identische Vorsorge auch für den „herrchenden“ GF zu treffen. Hierbei sagt die GmbH dem GF eine Vorsorge zu, die durch eine Versicherung rückgedeckt wird. Die Beiträge hierfür zahlt die GmbH. Innerhalb dieser Versorgung können neben Ruhestandsgehälter auch Invalidität, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgungen (Ehefru und Kinder) geregelt wrden. Eine solche Absicherung kann vom Beitrag her so dargestellt werden, dass sie den Aufwenungen zur Sozialversicherung für den anderen GF gleichgestellt ist.

Beispiel: GF(30 zahlt inkl. Arbeitgeberanteil 400,-- € in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Für 400,-- € gestaltet die GmbH eine Versorgungszusage gegenüber GF (70). Somit haben beiden den gleiuchen Aufwand. Die resultierende Rente beidr GF sind natürlich nict identisch. Die gesetzliche RV kann keine Rente garantieren. Weder in Höhe noch Art. Die Rente eines privaten Versicherungsunternehmens ist zwar garantiert, errechnet sich jedoch nach dem sog. biometrischen Risikos (Lebensalter der zu versichernden Person.
Zu bedenken ist, dass der Arbeitnehmer einen 50%igen Beitrag zu seiner Rentenversicherung zahlt. Dies muss entsprechend geregelt werden. Beispielsweise, dass der beherrschende GF ebenfalls ein 50%ige eigene Absicherung trifft, oder das „Gehalt“ des anderen entsprechend verändert wird.

Sollten hierzu noch Fragen offen sein, oder eine Berechnung gewünscht sein, kontaktieren Sie mich gerne unter [email protected].

Für heute: Ein schönes Wochenende

K.Esser

folgende Situation: - Wir wollen zu zweit eine GmbH gründen. -
Stammkapitalanteil 70:30 - Beide Gesellschafter sind
Geschäftsführer - Der Minderheitengesellschafter hat keine
Sperrminorität, ist daher wohl sozialversicherungspflichtig.

Nun meine Frage: Kann man den „finanziellen Nachteil“ des GF
mit Sozialversicherungspflicht bemessen?

Mit „Nachteil“ meine ich hier z.B. den erhöhten Aufwand, den
er z.B. bei der Altersvorsorge vornehmen muss (unter der
Annahme, dass der andere GF seine 20% erfolgsversprechender
anlegen kann). Gibt es vielleicht irgendwo einen Vergleich von
gesetzlicher vs. privater Altersvorsorge?

Freue mich auf Eure Antworten!

Hallo,

einen pauschalen Vergleich priv. und gesetzl. AV gibts wohl nicht.
Grundsätzl. gilt: jeder Euro, der nicht in gesetzl. RV fließt, ist ein guter Euro.

Ansonsten ist m. E. zw. Kaufleuten alles vertraglich vereinbar, das nicht sittenwidrig ist oder gegen irgendwelche anderweitigen Gesetze verstößt. Dies ist jedoch eine jur. Frage, die ich empf., von einem entspr. Fachmann beantw. zu lassen, wie ich generell die gesamte Gründung / GmbH-Vertrag etc. von einem Juristen aufsetzen lassen würde.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo eeprom,

ich bin sicher, man kann den Nachteil berechnen. Als erster Schritt ist eine Lohnabrechnung für den soz.vers.pflichtigen Gesellschafter zu erstellen. Mit dieser gehst du zu einem unabhängigen Versicherungsmakler. Der kann dann ausrechnen, wie hoch die Altersversorgung wäre, wenn der betroffene Gesellschafter nicht versicherungspflichtig wäre.

MfG
engpass

Hallo,

folgende Situation: - Wir wollen zu zweit eine GmbH gründen. meine Frage: Kann man den „finanziellen Nachteil“ des GF mit Sozialversicherungspflicht bemessen? Gibt es vielleicht irgendwo einen Vergleich von gesetzlicher vs. privater Altersvorsorge?

Hallo, konnte wegen Krankenhausausfenthalt und mail- problem leider nicht früher antworten und kenne mich mit diesem Sachgebiet nicht aus.
Gruß
Marot