sind die Leistungen (also Rentenzahlungen)
aus einer Basisrente (Rürup-Rente)
sozialversicherungspflichtig oder
sozialversicherungsfrei?
(Das sie steuerpflichtig sind ist klar)
Wo kann man den Gesetzestext nachlesen?
Falls „sozialversicherungsfrei“ gibt es
darauf sowas wie eine Bestandsgarantie oder
kann das später nochmal per Gesetz geändert werden?
Falls eine Hinterbliebenenrente oder
eine BU eingeschlossen werden, sind diese
im jeweiligen Leistungsfall
sozialversicherungspflichtig oder - frei?
derzeit ist es so, dass die Renten soz.versicherungsfrei sind. Denn im Gegensatz zur Betrieblichen Altersvorsoge, bei der Beiträge weder besteuert noch mit Sozialversicherungsabgaben belegt sind, hast Du ja auf den Beitrag für Rürup, der aus dem Nettoeinkommen stammt, schon mal Soz.vers.abgaben gezahlt.
Dass das in alle Ewigkeit so bleiben wird, dafür gibt es keine Garantien. So wurde z.B. vor einigen Jahren eingeführt, dass auf BAV- Renten Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen sind, was früher nicht so war.
Erträge aus der Basis-Rente (Rürup-Rente) sind, wie Sie bereits wissen, steuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge werden allerdings für die Leistungen aus der Haupt- (Basisrente) und/oder der Zusatzversicherung (BU bzw HRZ) NICHT erhoben. Welch ein Glück
In Deutschland wird häufig der Begriff des Bestandschutzes verwendet. Das bedeutet, dass Verträge mit dem zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gültigen Rechts beurteilt werden (siehe hierzu steuerfreie Lebensversicherungen aus den Jahren vor 2005). Allerdings handelt es sich hierbei nur um eine übliche Vorgehensweise und nicht um eine rechtsverbindliche Vorschrift.
In kurzen Worten: Soweit aktuell absehbar ist es wohl SEHR UNWAHRSCHEINLICH das an der Besteuerung der aktuellen Altersvorsorgeprodukte NACHTRÄGLICHE ÄNDERUNGEN vorgenommen werden. Aber was sich unser Vater Staat in einigen Jahren, wenn auf 1 Rentner 1 Arbeitnehmer kommen wird, alles einfallen lassen wird (muss) kann Ihnen niemand garantieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen und freue mich vielleicht wieder von Ihnen zu hören.
nach derzeitiger REchtslage sind nur Rentenleistungen aus betrieblichen Altersversorgungen Krankenversicherungspflichtig, aber nicht Leistungen aus privaten Rentenversicherungen (auch Basisrenten). Es galt auch bisher bei Gesetzesänderungen der sogenannte „Bestandsschutz“, d.h. bei Änderungen waren nur Neuverträge betroffen, die nach Gültigkeit des Gesetzes abgeschlossen wurden. Im Fall der KV-Pflicht von betrieblichen Altersversorgungen ist man von dieser Rechtsauffassung abgewichen und hat auch Altverträge kv-Pflichtig gemacht. Ob das ggf. auch bei anderen Privatrenten eintreffen wird, kann niemand vorhersagen.
mfg
Lutz Rietzscher
sind die Leistungen (also Rentenzahlungen)
aus einer Basisrente (Rürup-Rente)
sozialversicherungspflichtig oder
sozialversicherungsfrei?
(Das sie steuerpflichtig sind ist klar)
Die Basis-Rente ist analog der gesetzlichen Rente aufgebaut, nur halt kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert. Dies bedeutet im Bezug die entsprechende volle Steuerpflicht. Natürlich sind im Rentenbezug sodann die entsprechenden Abgaben für die Krankenversicherung der Renter zu entrichten. Die Bezüge der Basis-Rente fallen ebenfalls hierunter, da für die Beiträge zur Krankenversicherung später alle Einkünfte berechnet werden. Man spricht hier jedoch nicht von der Sozialversicherungspflicht im herkömmlichen Sinne.
Ich hoffe, dies hilft etwas weiter, ansonsten nochmal fragen.
die Antworten hier im Forum waren etwas uneinheitlich.
4 * sozialversicherungsfrei
1 * sozialversicherungspflichtig und
1 * sozialversicherungsfrei
aber krankenversicherungspflichtig.
(und um die KV/PV-Pflicht geht’s mir am Ende)
Vielen Dank an alle - es scheint nicht ganz einfach
zu sein - ich werde meiner Krankenversicherung schreiben.
Ganz klar geregelt: Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherung der Rentner) sind auch von der BasisRente im Rentenbezug zu berechnen, da - wie bereits erwähnt - die BasisRente der gesetzlichen Rentenversicherung nachempfunden worden ist.
Nur mal so nebenbei bemerkt: Mir ist in diesem Falle aufgefallen, dass einige Dinge hier durcheinander geworfen wurden:
an Info Tainment: es handelt sich hier um die Basis-Rente, nicht um die Riester-Rente, der Verweis ist hier nicht korrekt.
an Humoer: Die Aussage ist so nicht korrekt. Natürlich sind auf die Renten der Basisrente Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner zu zahlen, genau wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.
an c.burgard: Werden in einem Vertrag der ersten Schicht Zusatzversicherungen eingerechnet und aus den Zusatzversicherungen Renten bezogen, unterliegen diese Leistungen der vollen Versteuerung! Warum? Weil auch diese Leistungen analog der gesetzlichen Leistungen aufgestellt sind, d.h., wenn die Erwerbsminderungsrente dem Einkommen voll zugerechnet wird, und dem persönlichen Steuersatz unterliegt, so gilt dies auch für Leistungen aus Zusatzversicherungen der Basis-Rente - wir sprechen hier von Schicht 1, nicht Schicht 2 oder Schicht 3.
an Lutz Rietzscher: Wofür soll es denn Bestandsschutz geben? Die Basisrente ist seit Auflage dem Grunde nach unverändert. Die Regeln zur Versteuerung im Bezug dementsprechend auch. Bestandsschutz greift hier nicht. Und wie zuvor schon erwähnt: Wir befinden uns hier in Schicht 1 der Altersvorsorge und nicht in Schicht 2 (Riester und bAV).
das ist eine wirklich gute Frage mit der ich mich seit einiger Zeit auch beschäftige.
Meine Antwort wäre darauf: Das kommt drauf an!
Wenn Sie als Rentner pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind wird nur von der gesetzlichen Rente Krankenversicherungsbeitrag abgezogen.
Wenn Sie als Rentner aber freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse sind, werden von allen Einkünften bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge gefordert. Hier würde auch die Rente aus der Basisrente einbezogen.
Ein Tipp:
Es gibt auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung die Möglichkeit eine Broschüre herunterzuladen, Rentner und ihre Krankenversicherung.
Die brachte zumindestens ein wenig Licht ins dunkle.