Sozialversicherungspflichtig?

Hallo,

wer kann mir sagen, was für Sozialabgaben man bei einer geringfügigen Tätigkeit hat, wenn man bereits als Teilzeitkraft für 20 Std. die Woche arbeitet und knapp 600 € netto verdient??

Vielen Dank im Voraus!

wer kann mir sagen, was für Sozialabgaben man bei einer geringfügigen Tätigkeit hat,

Üblicherweise keine, die trägt nämlich der AG.

Hallo,

wer kann mir sagen, was für Sozialabgaben man bei einer geringfügigen Tätigkeit hat, wenn man bereits als Teilzeitkraft für 20 Std. die Woche arbeitet und knapp 600 € netto verdient??

Das ist eher eine Glaubensfrage. Bei geringfügigen Beschäftigungen führt der AG so Pi mal Daumen 30% an die Minijobzentrale ab. Der wird also diesen Beitrag bereits gedanklich bei der Kalkulation abgezogen haben. Es wäre letztlich egal, ob man da 520€ „brutto“ bekäme und nur 400€ ausgezahlt oder ob man von diesem „brutto“ nichts weiß und 400€ ausbezahlt bekommt. Aber genauso wie es Leute gibt, die es erfreut, wenn der AG die Hälfte zahlen muss, wird es welche geben, die es noch mehr erfreut, wenn sie „sehen“, dass sie bei geringfügigen Tätigkeiten nichts abführen brauchen.

Grüße

Hallo,

wenn die 600 EUR zu den 20 Stunden gehören und man noch 1 Minijob mit max. 400 EUR macht, zahlt man als Arbeitnehmer keine Steuern und Sozialabgaben.

Gruss

Barmer

Hallo,

wenn die 600 EUR zu den 20 Stunden gehören und man noch 1 Minijob mit max. 400 EUR macht, zahlt man als Arbeitnehmer keine Steuern

Woher kommt diese immerzu wiederholte Behauptung eigentlich?
Ich meine, dass dies nur der Fall ist, wenn der AG eine Pauschalbesteuerung mit 2% vornimmt und die kann er sogar auf den AN abwälzen.
Legt der AN eine Lohnsteuerkarte vor, dann hat die wahrscheinlich im hier beschriebenen Fall die Steuerklasse VI. Und wenn da keine ausreichenden Freibeträge eingetragen sind, dann wird da auch erstmal munter Lohnsteuer abgeführt. Müssten so ungefähr 50€ sein.

Grüße

Hallo,

die Pauschalsteuer durch den AG mit Steuerfreiheit für den AN ist zumindest das Übliche und unter einem Minijob/400-EUR-Job versteht man üblicherweise diese Konstruktion.

Gruss

Barmer

Wieso VI
Hi!

Legt der AN eine Lohnsteuerkarte vor, dann hat die
wahrscheinlich im hier beschriebenen Fall die Steuerklasse VI.

Warum sollte ein AG nach Steuerklasse VI versteuern, wenn er die 2% nehmen kann?
Klar kann er das, aber warum sollte er?

VG
Guido

Hallo,

Legt der AN eine Lohnsteuerkarte vor, dann hat die wahrscheinlich im hier beschriebenen Fall die Steuerklasse VI.

Warum sollte ein AG nach Steuerklasse VI versteuern,

Weil es eben die zweite Beschäftigung ist und dafür die Klasse VI ausgestellt wird/wurde (weiß gerade nicht, wie das aktuell geregelt ist, aber irgendwelche Zettel wird es nach wie vor geben).

die 2% nehmen kann?

Weil er die 2% nicht wieder bekommt, während er/sie vielleicht insgesamt ein so geringes zu versteuerndes Einkommen hat, dass keine Steuern bezahlt werden müssen, also die abgeführte Lohnsteuer durch Abgabe einer entsprechenden Steuererklärung komplett zurückfliesst.
Er/sie wird sich selbstverständlich für die 2% entscheiden, wenn der persönliche Steuersatz darüber liegt. Das ist mal ein anschauliches Beispiel für legale Steuergestaltung.

Mir ging es auch vorrangig nur darum, der Behauptung zu widersprechen, dass es grundsätzlich steuerfrei wäre und keine Abzüge möglich seien, und dies sogar jenseits aller Glaubensfragen.

Grüße

Hallo,

die Pauschalsteuer durch den AG mit Steuerfreiheit für den AN ist zumindest das Übliche und unter einem Minijob/400-EUR-Job versteht man üblicherweise diese Konstruktion.

Ist doch o.k., wenn dies in der Mehrheit so sein sollte. Ich habe keinen Einblick in die diesbezüglichen Daten der Minijobzentrale.
Wenn man bestimmte Nachrichten verfolgt, dann barmen da immer irgendwelche Leute rum, dass ach so viele Leute nur von einem Minijob leben müssen und dass dies alles ganz schlimm wäre usw. usf. Auch diese Zahlen kann ich nicht verifizieren.
In einem Spiegel-Artikel http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,758… war jedenfalls davon die Rede, dass unter den 7,3 Mio. Menschen mit Minijobs 5 Mio. seien, deren einziger Job das war. Beim Rest ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass sie die 2% wählen. Aber die Mehrheit ist das noch lange nicht.

Tatsache ist nun einmal, dass ein Minijob nicht grundsätzlich steuerfrei ist. Und es wäre doch jetzt wirklich schade, wenn da jemand die 2%-Pauschalversteuerung wählt (und der AG diese auch noch abwälzt, weil ja 400€-Job-Arbeitgeber sowieso alles ganz böse Ausbeuter sind), weil er meint, es ginge gar nicht anders oder dem Staat ein Schnippchen zu schlagen und/oder sich nicht bewusst ist, dass sein persönlicher Steuersatz darunter liegt. Denn machen wir uns nichts vor, beim Argument Steuerersparnis oder gar steuerfrei schalten manche den Verstand ab.

Möglicherweise gibt es auch Arbeitgeber, die dem Arbeitnehmer sowas einflüstern, weil die 2%-Besteuerung mit wesentlich weniger Aufwand als die nach einer Steuerkarte verbunden ist.

Vielleicht können wir uns darauf verständigen, dass es bei Erscheinungen, die häufig oder gar in der Mehrheit auftreten, dies auch so formuliert wird und daraus keine absoluten Aussagen gemacht werden.

Grüße