Sozialversicherungspflichtig?

Hallo,

angenommen ein Arbeitsloser ohne Leistung (nicht Arbeitslos gemeldet) hat einen 2 Tagesjob übernommen (Inventur). Der Lohn wäre dann ziemlich gering ca 4,5Euro die Stunde da Sozialversicherung abgezogen wurde…da die Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünde.
Wäre das Richtig so? Bei einem 400Euro Job ist es doch auch anderst. Wie kann man sich das erklären?

cas

Hallo,
da er nicht arbeitslos gemeldet ist steht er auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Die Beschäftigung ist auf zwei Tage befristet (!!!), es handelt sich um eine kurzfristige Beschäftigung, ergo keine Sozialversicherungspflicht.
Bitte direkt die Krankenkasse kontaktieren.
Gruß
Czauderna

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