Hallo,
mal eine rein theoretische Frage:
Angenommen, jemand bezieht Hartz IV und bekommt nun eine sozialversicherungspflichtige Arbeit auf Teilzeit. Dennoch bezieht er weiterhin Bezüge von der ARGE, weil er mit der Teilzeitarbeit nicht genügend verdient.
Ohne die sozialversicherungspflichtige Arbeit ist es ja so, das derjenige alle einmaligen Einkommen, wie zum Beispiel Heizkostenrückerstattungen oder Steuerrückerstattungen, bei der ARGE angeben musste.
Ist dies auch noch der Fall, wenn derjenige eine sozialversicherungspflichtige Arbeit hat?
Gruss
Waldemar.