Sozialversicherungspflichtige Arbeit

Hallo,

was fällt alles unter dem Begriff der „sozialversicherungspflichtigen Arbeit“, die man als privater Arbeitsvermittler mit Hilfe des Vermittlungsschein vermitteln kann? Was muss die Firma dann mindenstens bieten ? Reicht da z.b. die Zahlung der Firma in eine private Rentenvorsorge des Arbeitsnehmers aus? Oder müssen da auch noch andere Abgaben dabei sein, wie Arbeitslosenversicherung ? Insbesondere im Hinblick dadrauf, dass der vermittelte Angestellte nur Berater/Tippgeber/Werbepartner ist?

MfG Frankfurter

Hallo Frankfurter,
sozialversicherungspflichtige Arbeit im Sinne der Arbeitsagentur dürfte eine Anstellung sein, die über 400 € im Monat Brutto liegt, also eine Anstellung mit Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Also: kein Minijob, keine selbständige Tätigkeit. Eine zusätzliche Betriebsrente dürfte auch nicht schaden.
Welcher Beruf in der Anstellung ausgeübt wird, sollte dabei keine Rolle spielen…
Aus dem Wind, Birgitt.

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