Liebe/-r Experte/-in,
mein Anspruch auf ALG 1 läuft in Kürze aus. Einen weiteren Anspruch auf ALG1/Harz4 werde ich nicht haben, da meine Frau etwa 2000 Euro Netto verdient. (Kinder haben wir nicht.)Bin ich eigentlich weiter Rentenversichert? Oder zählt die weitere beschäftigungslose Zeit als „Ersatzzeit“?
Oder ist mein Rentenanspruch quasi „eingefroren“ auf dem jezigen Stand?
Auch stellt sich für mich die Frage, ob ich weiter bei meiner jetzigen Krankenvers. versichert bin oder ob die Versicherung meiner Frau mich versichert.(Als Familien-mit-vericherter)?
Und wie verhält es sich eigentlich, wenn ich einen Job als Geringfügigbeschäftigter annehme mit der Sozialversicherung?
VIELEN DANK SCHON JETZT FÜR DEINEN/IHREN RAT!!!
Andi
Hallo,
sofern Du weiter als arbeitssuchend gemeldet bist, wird Dir die Zeit später als Anrechnungszeit anerkannt ( also keine Pflichtbeitragszeit, die bei einer Reha oder Erwerbsminderungsrente erforderlich wäre). Wo Du krankenversichert bist, würde ich bei Deiner jetzigen Krankenkasse erfragen, ist leider nicht mein Gebiet ( familienversicherung ist aber wahrscheinlich!).
Wenn Du einen Job als geringfügiger annehmen solltest, zahlt der AG die Beiträge. Wobei aber zu raten wäre, dass Du auf die Versicherungsfreiheit in der RV verzichtest, dann musst Du ein bisschen ( 4,4%) an Beiträge zahlen, wärst aber pflichtversichert.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen,
Grüsse,
San
Liebe Sandra!
Vielen vielen Dank!
Ich hab mir sowas gedacht…jetzt bin ich sicherer.
Danke
LG
Andi